Pension
Bitte beachten Sie, dass zwischen Österreich und China kein Abkommen besteht, das die gegenseitige Anerkennung von im jeweils anderen Land erworbenen Pensionsansprüchen vorsehen würde.
Wenn Sie eine nach österreichischem Recht erworbene Pension in China ausbezahlt haben möchten, so ist dies grundsätzlich möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Sozialversicherungsträger. Pensionsversicherungen
Der Erwerb von öffentlich-rechtlichen Pensionsansprüchen in China ist für österreichische Staatsbürger grundsätzlich nicht möglich, da die chinesische Sozialversicherung nur chinesischen Staatsangehörigen zur Verfügung steht. Wenn Sie längere Zeit hindurch in China arbeiten, ist allenfalls der Abschluss einer privaten chinesischen Lebensversicherung möglich.
