Opfer eines Verbrechens
Wenn Sie Opfer eines Verbrechens geworden sind, verständigen Sie umgehend die Polizei. Erstatten Sie ehestmöglich Anzeige!
In vielen Fällen ist es hilfreich, einen Anwalt zu befassen, der Sie über die weiteren Schritte berät. Die konsularischen Vertretungen können Ihnen bei der Beschaffung von Polizeiprotokollen und Gerichtsakten behilflich sein. Diese Tätigkeit unterliegt Konsulargebühren.
