Notfälle
In Notfällen stehen Ihnen die konsularischen Vertretungen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass die konsularischen Vertretungen in China über keine Exekutivgewalt verfügen, also Polizei, Rettung, ärztliche Hilfe und Justizbehörden nicht ersetzen können. Darüber hinaus können sich die konsularischen Vertretungen nicht in laufende Verfahren einmengen, sie achten allerdings darauf, dass die Grundwerte und Menschenrechte nicht verletzt werden.
Weitere nützliche Hinweise finden Sie in den Kapiteln Diebstahl, Fundsachen, Opfer eines Verbrechens, Sozialversicherung, Todesfall, Unfall und Verhaftung.
Wenn Sie eine konsularische Vertretung in einem Notfall kontaktieren, halten Sie bitte folgende Angaben bereit:
- Ihren Familien- und Vornamen
- Wo kann man Sie erreichen (Telefon, Mobiltelefon, Telefax)?
- Wer ist betroffen (Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und -ort)?
- Was ist geschehen?
- Wann?
- Wo?
- Wer ist bereits befasst?
- Besteht ein Versicherungsschutz?
- Kontaktpersonen in Österreich.
Die Botschaft ist in Notfällen auch außerhalb der Amtsstunden über ein Mobiltelefon erreichbar. Weitere Hinweise dazu erhalten Sie über die Telefonbandansage unter 0086 10 6532 2061.
Dringende Hilfe für ÖsterreicherInnen im Ausland (24 Std-Service) Tel.: +43-50 11 50-4411 BMeiA - Bürgerservice/Bereitschaftsdienst
