Namensänderung
Bitte beachten Sie, dass das chinesische Namensrecht sich grundlegend vom österreichischen unterscheidet. Bei chinesischen Namen ist die erste Silbe der Familienname, die zweite Silbe bildet (eventuell gemeinsam mit einer dritten Silbe) den Vornamen.
Der wesentlichste Unterschied zum österreichischen Namensrecht besteht darin, dass bei einer Eheschließung üblicherweise beide Partner ihren jeweiligen Familiennamen behalten. Bei der Geburt eines Kindes bestimmen die Eltern einvernehmlich, welchen Familiennamen das Kind haben soll.
AuslandsösterreicherInnen, die ihren Namen ändern möchten, finden im folgenden die dafür notwendigen Formulare:
