Lebensbestätigung
Wenn Sie sich als österreichischer Staatsbürger ständig in China aufhalten, so kann es sein, dass Sie für bestimmte Zwecke (etwa zur Vorlage an einen österreichischen Sozialversicherungsträger) eine Lebensbestätigung benötigen. Dabei sind drei Fälle zu unterscheiden:
1. Persönliches Erscheinen an der Botschaft: Dies ist der Regelfall, d.h. auf Grund einer persönlichen Vorsprache Ihrerseits können wir eine Lebensbestätigung ausstellen.
2. Besuch eines Botschaftsangehörigen: Wenn es Ihnen z.B. auf Grund einer Krankheit nicht zumutbar ist, persönlich die Botschaft aufzusuchen, so ist es auch möglich, dass ein Mitarbeiter der Botschaft Ihnen einen Besuch abstattet, sodass eine persönliche Vorsprache Ihrerseits nicht mehr erforderlich ist.
3. Beschaffung bei einer chinesischen Behörde: Wenn Sie z.B. sehr weit von der Botschaft entfernt leben und somit weder ein Besuch unsererseits noch Ihrerseits sinnvoll ist, so können Sie auch selbständig bei der entsprechenden chinesischen Behörde eine Lebensbestätigung besorgen. Diese Lebensbestätigung wäre dann der Botschaft vorzulegen, und in weiterer Folge würde sie an die zuständige Inlandsbehörde weitergeleitet.
