Eheschließung
Vor der geplanten Eheschließung sollte das zuständige Standesamt in Österreich kontaktiert werden, um die Namensführung in der Ehe zu klären.
Aus österreichischer Sicht richtet sich der Name österreichischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nach österreichischem Recht. Eine Erklärung über die Namensführung kann beim örtlich zuständigen Standesamt abgegeben werden und wird dann beim Standesamt Wien – Innere Stadt hinterlegt. Dieses letztgenannte Standesamt ist auch zur Entgegennahme aller Erklärungen über die Wiederannahme eines früheren Familiennamens (Geschlechtsnamens) nach Scheidung (Aufhebung) einer im Ausland geschlossenen Ehe zuständig.
Eine Erklärung über den Familiennamen ist nur vor der Eheschließung möglich.
Für eine Eheschließung in China sind folgende Dokumente und Unterlagen erforderlich:
1. Gültiger Reisepass
2. Österreichisches Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt von dem nach dem Wohnsitz des Verlobten/der Verlobten zuständigen Standesamt in Österreich mit chinesischer Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Übersetzer, beglaubigt von den zuständigen österreichischen Behörden in Österreich und letztbeglaubigt von der chinesischen Botschaft in Wien.
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist jene österreichische Personenstandsbehörde (Standesamt) zuständig, in deren Amtsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat. Hat keiner der Verlobten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt in Österreich, ist jene Personenstandsbehörde (Standesamt) zuständig, in deren Amtsbereich einer der Verlobten seinen letzten Wohnsitz in Österreich hatte. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, ist die Gemeinde Wien (Standesamt Wien-Innere Stadt) zuständig.
3. Gesundheitszeugnis (das zuständige chinesische Standesamt gibt darüber Auskunft, welche Einrichtung ein solches Zeugnis ausstellt).
4. Drei Fotos, auf denen beide Verlobte abgebildet sind
5. Bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten die Scheidungs- bzw. Sterbeurkunde, aus der der Name des Ehegatten hervorgeht.
Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen chinesischen Standesamt oder auf der Website des chinesischen Ministeriums für zivile Angelegenheiten: www.mca.gov.cn
Eine Registrierung der im Ausland geschlossenen Ehe durch eine österreichische Behörde ist nicht vorgesehen. Die ausländische Heiratsurkunde sollte aber nach der Heirat beim örtlich zuständigen Standesamt in Österreich vorgelegt werden.
Um die chinesische Heiratsurkunde vor österreichischen Behörden zu verwenden, muss sie in Form einer Notariatsurkunde, die auch eine Kopie der Heiratsurkunde enthält, mit deutscher Übersetzung ausgefertigt werden. Diese Urkunde muss von der Konsularabteilung des chinesischen Außenministeriums beglaubigt und von der österreichischen Botschaft in Peking überbeglaubigt werden.
Weiterführende Informationen und Links zu den zuständigen österreichischen Behörden finden sich unter http://www.help.gv.at
