Beglaubigung
Die Botschaft bietet im Bereich der Beglaubigungen folgende kostenpflichtige (derzeit € 40-- pro Dokument, zahlbar in chinesischer Landeswährung) Dienstleistungen an:
1. Beglaubigung der Unterschrift einer Privatperson: Hier ersetzt die Botschaft die Dienstleistung eines Notars. Wenn Sie eine beglaubigte Unterschrift benötigen, kommen Sie bitte mit einem Identitätsausweis an die Botschaft. Die Unterschrift muss in Gegenwart eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin der Botschaft geleistet werden.
2. Beglaubigung der Richtigkeit einer Abschrift oder einer sonstigen Vervielfältigung: Hier ist die Dienstleistung ähnlich wie bei der Beglaubigung einer Unterschrift. Die Botschaft bestätigt, dass die Kopie eines Schriftstückes echt ist. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die Kopie oder sonstige Abschrift in Gegenwart eines Botschaftsmitarbeiters angefertigt wird.
3. Beglaubigung einer behördlichen Unterschrift oder eines Amtssiegels: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Schulzeugnisse und andere Dokumente, die in der VR China ausgestellt wurden, werden von österreichischen Behörden nur anerkannt, wenn sie folgenden Beglaubigungsweg durchlaufen:
a) Wenden Sie sich an das örtlich zuständige öffentliche Notariat, welches die Echtheit des Siegels auf dem zu beglaubigenden Dokument bestätigt. In der Regel kann beim Notariat auch eine Übersetzung in die deutsche Sprache durchgeführt werden.
b) Die notariell beglaubigten Urkunden müssen anschließend durch das chinesische Außenministerium überbeglaubigt werden. Die Konsularabteilung des chinesischen Außenministeriums nimmt Urkunden zur Beglaubigung nur von Beglaubigungsservicebüros entgegen, wo Sie die zur Beglaubigung vorgesehenen Dokumente einbringen müssen. Vom Beglaubigungsservice werden die zu beglaubigenden Urkunden zur Konsularabteilung des chinesischen Außenministeriums gebracht.
c) In der Konsularabteilung des chinesischen Außenministeriums werden die Urkunden beglaubigt und per Boten an die zuständigen Behörden (z.B. Österreichische Botschaft) zwecks Überbeglaubigung weitergeleitet. Nach der Überbeglaubigung werden die Urkunden per Boten wieder an die Konsularabteilung des chinesischen Außenministeriums zurückgebracht.
d) Per Boten werden die beglaubigten und überbeglaubigten Urkunden anschließend an das Beglaubigungsservicebüro übermittelt, wo sie von der Partei abgeholt werden. Wichtig: Die Überbeglaubigung bestätigt nur die Echtheit des Amtssiegels und der Unterschrift, nicht jedoch die Korrektheit des Inhalts der Urkunde.
Der Lauf einer zu beglaubigenden Urkunde ist zwingend. Die Dauer beläuft sich ca. auf 2 Wochen. Der Preis für die Beglaubigung pro Urkunde durch die chinesischen Behörden kann beim Beglaubigungsservicebüro abgefragt werden.
