Aufenthalt in China
Visum: Für Reisen nach China besteht Visapflicht. Der Reisepass muss bei der Antragstellung noch mindestens 6 Monate und bis über das Datum der geplanten Ausreise hinaus gültig sein. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) sowie ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt nachweisen können. Weitere Informationen über chinesische Visa erhalten Sie bei der chinesischen Botschaft in Wien. (www.chinaembassy.at)
Für die Einreise nach Hongkong oder Macau (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen) besteht keine Visapflicht. Für Reiserouten, die von der VR China nach Hongkong oder Macao und wieder zurück nach China führen, ist ein chinesisches Visum mit zweimaliger Einreise notwendig.
Es wird empfohlen, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Oft bieten auch Kreditkarten Versicherungsschutz bei Erkrankungen und Unfällen. Für längere Aufenthalte in China wird der Abschluss einer entsprechenden Auslandsversicherung (keine Urlaubs- oder Reiseversicherung) empfohlen, die im Notfall auch die Kosten für einen Rücktransport nach Österreich abdeckt.
Es besteht in der VR China Ausweispflicht. Der Reisepass mit gültigem Visum muss stets mitgeführt und auf Verlangen der Polizei vorgezeigt werden.
Es besteht Meldepflicht beim örtlich zuständigen Polizeikommissariat innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft. Hotels in China nehmen diese Meldung automatisch vor, bei privaten Besuchen ist eine persönliche Vorsprache an der zuständigen Polizeidienststelle erforderlich.
Es existieren Reisebeschränkungen für eine Reihe von Gebieten (z.B. Tibet), die nur mit einer speziellen Genehmigung bereist werden dürfen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.
