Adoption
Die Volksrepublik China ist zwar – so wie Österreich – Signatarstaat des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption, nach Rechtsauffassung der Behörden der VR China wäre jedoch zusätzlich der Abschluss eines bilateralen Abkommens mit der Republik Österreich erforderlich, um die Adoption eines chinesischen Kindes durch österreichische Adoptiveltern zu ermöglichen. Da derzeit kein solches Abkommen zwischen Österreich und der VR China besteht, ist die Adoption eines chinesischen Kindes durch österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nicht möglich.
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