Wahlen

- Rosszäumer vor dem ParlamentFoto: Austrian Views
Die Wahl zum Österreichischen Bundespräsidenten bzw. zur Österreichischen Bundespräsidentin findet am Sonntag, dem 25. April 2010 statt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das (Auslands[österreicherInnen)-Wahlrecht wurde bundesgesetzlich geändert und am 29. Juni 2007 im Bundesgesetzblatt publiziert (BGBl. Nr. 27/2007 und BGBl. Nr. 28/2007).
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten bietet Ihnen auf der Wahl-Info-Website u.a. umfangreiche Informationen zum Wahlrecht von AuslandsösterreicherInnen.
Eintragung in die österreichische Wählerevidenz und die Europa-Wählerevidenz
Um an Wahlen aus dem Ausland teilnehmen zu können, müssen Sie in Österreich sowohl in der allgemeinen Wählerevidenz als auch in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sein.
Die Wählerevidenz und die Europa-Wählerevidenz werden getrennt geführt. Diese Eintragung ist jederzeit möglich und gilt maximal 10 Jahre, außer Sie haben inzwischen einen österreichischen Haupt-Wohnsitz angemeldet. Nach diesen 10 Jahren wird die Eintragung automatisch gelöscht, wobei Sie darüber möglicherweise nicht informiert wurden.
Wenn Sie an österreichischen Wahlen teilnehmen wollen und keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben sollten Sie:
- entweder bei Ihrer Wählerevidenzgemeinde in Österreich feststellen, ob Sie (noch) in der Wählerevidenz und/oder der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind
- oder - wenn dies nicht der Fall ist - einen entsprechenden Antrag mittels des gelben Formulars an Ihre Wählerevidenzgemeinde in Österreich stellen.
Anträge auf Eintragungen in die Wählerevidenz und die Europa-Wählerevidenz sind auf dem selben Formular möglich.
Wie Sie Ihre Wählerevidenzgemeinde ermitteln, können Sie in Sie durch Definition Ihres Anknüpfungspunktes in Österreich feststellen (siehe dazu Wählerevidenz-Formular und Ausfüllanleitung unten).
Aus Zeitgründen wird eine direkte Antragstellung, am besten per Fax oder E-Mail, an Ihre Wählerevidenzgemeinde empfohlen. Adressen, Fax- und Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen aller österreichischer Gemeinden - sowie auch alle entsprechenden Formulare - finden Sie auf der Wahl-Info-Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten unter "Kontakte (Österreich)" bzw. über die Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in Paris, die derartige Anträge auch weiterleiten kann.
Anforderung von Wahlkarten/Stimmkarten
AuslandsösterreicherInnen können die automatische Zustellung ihrer Wahlkarten/Stimmkarten bis zu 10 Jahre "im Vorraus" beantragen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Wahl-Info-Website des Außenministeriums.
