Strafregister
Strafregisterbescheinigung in Österreich
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Ausstellung eines Gewerbescheins, Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein. Sie können die Strafregisterbescheinigung bei folgenden konsularischen Vertretungen Österreichs in Frankreich beantragen:
- Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in Paris
- Österreichisches Generalkonsulat in Strassburg
Erforderlich:
- Antragsformular-Strafregisterbescheinigung
- Reisepass oder Personalausweis
- Konsulargebühren € 42,00
Der/Die AntragstellerIn hat zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine dritte Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht.
Strafregisterbescheinigung per Internet
In Zusammenarbeit der Bundespolizeidirektion Wien, dem Bundesministerium für Inneres und der Stabsstelle IKT-Strategie des Bundes wurde der elektronische Antrag zur Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung als E-Government-Verfahren umgesetzt. Informationen zur Strafregisterbescheinigung online finden Sie auf help.gv.at (Stichwort: Strafregister)
Strafregisterauszug in Frankreich
Informationen zum Strafregisterauszug in Frankreich finden Sie hier.
(Beantragung per Internet in manchen Fällen möglich, Antragsformular zum Download, Adressen]
