Personalausweis
Seit der am 30. März 2009 in Kraft getretenen Änderung des Passgesetzes ist auch die Beantragung von Personalausweisen im Wege der Österreichischen Vertretungsbehörden möglich.
Zur Ausstellung eines Personalausweises benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie für einen Reisepassantrag:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular - die Unterschrift (Unterschriftsfeld rechts oben) darf nicht über das gekennzeichnete Feld hinausragen!
- Identitätsnachweis: Fotokopie der ersten Seiten Ihres derzeitigen Reisepasses/Personalausweises
- Meldenachweis (Nachweis Ihrer Wohnadresse, z. B. Fotokopie Ihrer "Carte de Séjour" bzw. "Carte Nationale d'Identité" oder letzte Strom-, Gas- bzw. Festnetztelefon-Rechnung)
- Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
- Geburtsurkunde
- falls verheiratet: Heiratsurkunde im Original
- falls geschieden: Scheidungsurteil
- zutreffendenfalls: Nachweis eines akademischen Grads
- 2 EU-Passbilder in Farbe oder schwarz/weiss (nach den ICAO-Normen)
- Konsulargebühr: EURO 57,-- (per Scheck oder in bar, keine Kreditkarten) bzw. EURO 27,- für Minderjährige die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- bei Minderjährigen: Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis betreffend die Kinder (bei nicht aufrechter Ehe z.B. Gerichts-, Sorgerechtsbeschluss; für uneheliche Kinder ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt)
Personalausweise für Erwachsene sind 10 Jahre gültig und können nicht verlängert werden.
Gültigkeit von Personalausweisen für Kinder:
- für Kinder ab Geburt bis zwei Jahre: zwei Jahre
- für Kinder von zwei bis zwölf Jahren: fünf Jahre
- ab der Vollendung des zwölften Lebensjahres: zehn Jahre
ACHTUNG: Seit 01.04.2011 sind im HGK Marseille pro Passantrag zusätzlich 30 EUR, für einen Personalausweis 15 EUR zu entrichten. (Bei gebührenfrei ausgestellten RP oder PA, sowie bei Notpässen und Reisepässen für Kinder unter 12 Jahren, bei denen keine Abnahme der Fingerabdrücke erfolgt, sind allerdings keine zusätzlichen Gebühren zu entrichten.)
Verlust oder Diebstahl des Personalausweises
Erstatten Sie bei Verlust oder Diebstahl sofort Anzeige bei den Sicherheitsbehörden. Für den Fall, dass Sie den Personalausweis als Passersatz benützt haben und über keinen Reisepass verfügen, beachten Sie bitte die Hinweise unter "Reisepässe".
