Notfälle
In Notfällen stehen Ihnen die konsularischen Vertretungen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass die konsularischen Vertretungen in Frankreich über keine Exekutivgewalt verfügen, also Polizei, Rettung, ärztliche Hilfe und Justizbehörden nicht ersetzen können. Weiters können sich die konsularischen Vertretungen nicht in laufende Verfahren einmengen, sie achten allerdings darauf, dass die Grundwerte und Menschenrechte nicht verletzt werden.Hinweise über richtiges Verhalten bei Unfällen: siehe Punkt Unfall. Siehe auch die Punkte Verhaftung, Diebstahl, Fundsachen, Opfer eines Verbrechens, Todesfall, Sozialversicherung.
Wenn Sie eine konsularische Vertretung in einem Notfall kontaktieren, halten Sie bitte folgende Angaben bereit:
- Ihren Familien- und Vornamen
- Wo kann man Sie erreichen? (Telefonnummer, Mobiltelefon, Telefax)
- Wer ist betroffen? (Familien- und Vornamen, Geburtdatum und –ort)
- Was ist geschehen?
- Wann?
- Wo?
- Wer ist bereits befasst?
- Besteht ein Versicherungsschutz?
- Kontaktpersonen in Österreich
Bürgerservice und Bereitschaftsdienst
In Notfällen können Sie das Bürgerservice des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten rund um die Uhr unter der Telefonnummer +43 50 11 50 4411 (innerhalb Österreichs: 0 50 11 50 4411) erreichen. Die Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in und das Generalkonsulat in Strassburg haben für sehr dringende Notfälle, die sofortiges Handeln erfordern, in der dienstfreien Zeit (auch in den Nachtstunden) sowie an Wochenenden und Feiertagen einen Bereitschaftsdienst eingerichtet.
Finanzielle Notlage
Wenn Sie in eine finanzielle Notlage geraten sind, bitten Sie Ihre Angehörigen in Österreich Ihnen mit Hilfe von „Western Union“ Geld zu überweisen. Dies ist dank moderner Technik innerhalb weniger Minuten möglich. Auszahlungsstellen in Frankreich befinden sich in den Postämtern. In Österreich können sich Ihre Angehörigen an jedes Postamt wenden.


