Beibehaltung der Staatsbürgerschaft

- Österreichische FahneFoto: Austrian Views
Sie sind österreichische/r StaatsbürgerIn und wollen eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben, ohne die österreichische Staatsbürgerschaft zu verlieren? Beachten Sie bitte die nachstehenden Hinweise:
Der freiwillige Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit bewirkt den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft. Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben und die österreichische Staatsbürgerschaft dadurch nicht verlieren wollen, so müssen Sie rechtzeitig die Bewilligung der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft beantragen.
Bitte beachten Sie: Die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft kann nur vor dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit bewilligt werden.
Ausführliche Informationen zur Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft sowie Muster-Anträge finden Sie auf der AuslandsösterreicherInnen-Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Präfektur (in Paris: Polizeipräfektur). Die österreichischen Behörden können Sie beim Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit nicht unterstützen!
Auskünfte erteilt folgende französische Behörde:
Ministère de l’emploi et de la solidarité
Direction de la population et des migrations
Sous direction naturalisations
93bis, rue de la Commune de 1871
44404 Rézé Cedex
Telefon : +33 (0)2 40844600
Telefax : +33 (0)2 40323275
E-Mail : dpm-nat-ssdir(at)sante.gouv.fr
In der Beziehung zu Frankreich gilt:
Erwirbt ein/e österreichische/r StaatsbürgerIn die französische Staatsangehörigkeit, verliert sie/er die österreichische Staatsbürgerschaft (§ 26 Z 1 StbG). Die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß § 28 StbG ist u. a. zu bewilligen, wenn (Z 2) der fremde Staat, dessen Staatsangehörigkeit angestrebt wird (in diesem Fall Frankreich), der Beibehaltung zustimmt.
Mit 5. März 2009 hat Frankreich das 1. Kapitel des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit aufgekündigt. Damit erheben die französischen Behörden keinen Einspruch gegen die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft im Falle des Erwerbs der französischen Staatsangehörigkeit.
Ein Erweb der französischen Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist daher möglich!
Rechtsgrundlage:
Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit (Österreich: Bundesgesetzblatt Nr. 471/1975 in der Fassung Nr. 145/1976)
Den deutschen Text können Sie im Rechtsinformationssystem konsultieren. Der französische Text ist bei Legifrance abrufbar.
