Au Pair
Au Pair in Österreich
Französische Staatsangehörige, die sich für eine Au-pair-Tätigkeit in Österreich interessieren, wenden sich am besten an die Website von Maison des Français de l'étranger.
Das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) informiert die österreichischen Gasteltern über die zu beachtenden Bestimmungen.
Au Pair in Frankreich
Die Botschaft und konsularischen Vertretungen können keine Au-Pair-Stellen vermitteln. Das Internet enthält zahlreiche Angebote.
Als Au Pair gilt in Frankreich ein/e AusländerIn, der/die nach Frankreich reist, um die Kenntnisse der Sprache und Kultur zu verbessern, zwischen 18 und 30 Jahre alt ist und hauptsächlich die französische Sprache erlernt. Die Hausarbeit selbst wird nicht entlohnt, die Vergütung des Arbeitgebers (Gastfamilie) besteht aus der Unterkunft, Verpflegung und einem Taschengeld (mind. € 218,25 monatlich). Der Arbeitgeber muss die Arbeitsaufnahme bei der für seinen Wohnort zuständigen „Direction départmentale du travail de l’emploi et de la formation professionnelle“ (DDTEFP) melden.
Bei Problemen mit der Gastfamilie, die nicht einvernehmlich oder mit Hilfe der Vermittlungsagentur gelöst werden können, empfiehlt es sich, mit der nächstgelegenen konsularischen Vertretung Kontakt aufzunehmen.
