Anwalt
In Frankreich ist ein Rechtsanwalt nicht in allen Gerichtsverfahren nötig. Unbedingt erforderlich ist er in folgenden Angelegenheiten: Vor dem "Tribunal de Grande Instance" in bürgerlichen Rechtssachen mit einem Streitwert über € 7.600,00 und in Familienrechtssachen (Scheidung, Sorgerecht, etc.), sofern nicht das "Tribunal d'Instance" unabhängig von der Höhe des Streitwerts zuständig ist, wie z. B. bei Streitigkeiten betreffend die Sachwalterschaft, Mietverträge, Kredite, etc., für die kein Rechtsanwaltszwang besteht; vor dem "Cour d'assises" (Verbrechen, schwere Vergehen); vor dem "Cour d'Appel" als Berufungsgericht in zweiter Instanz; vor dem "Cour de cassation", "Tribunal administratif", "Cour administrative d'appel" und dem "Conseil d`'État".
Auswahlkriterien
Vom ersten Zusammentreffen bis zum Abschluss einer Angelegenheit sollten Sie sich bewußt sein, dass der Rechtsanwalt in Ihrem Auftrag handelt. Sie müssen ihm deshalb Ihr Anliegen so klar und ausführlich wie möglich schildern. Bei der Auswahl des richtigen Anwalts können Sie folgende Kriterien anwenden:
- Ist er in dem speziellen Fachgebiet kompetent? Französische Fachanwälte verfügen über ein diesbezügliches Zertifikat, das ein "Centre régional de formation professionnelle" ausstellt.
- Bearbeitet er gewöhnlich Ihren Falltyp?
- Ist er an der Angelegenheit interessiert und wird er die Zeit dafür aufbringen?
- Wird er die Angelegenheit selbst bearbeiten oder überlässt er die Sache einem Mitarbeiter? In diesem Fall sollten Sie den Mitarbeiter treffen können.
- Kann er eine schriftliche Beratung ausarbeiten? Gibt er Ihnen genügend Zeit, Ihre Angelegenheit zu erklären? Notiert er sich etwas? Verlangt er von Ihnen Unterlagen? Erkärt er Ihnen, wie er vorgehen wird und wie lange es dauern wird?
- Akzeptiert er die Bezahlung seiner Honorare im Wege der Verfahrenshilfe?
- Was kostet die erste Beratung?
- Ist er bereit, eine Honorarvereinbarung abzuschließen, die die Höhe, Fälligkeit und Art der Begleichung regelt? Französische Rechtsanwälte unterliegen keinem Rechtsanwaltstarif, müssen ihren Klienten aber die Honorarberechnung ausführlich erläutern. Verlangt er einen Pauschalpreis oder rechnet er nach aufgewendeter Zeit ab?Strebt er eine Gewinnbeteiligung bei erfolgreichem Ausgang an? Er sollte in der Lage sein, eine Kostenschätzung abzugeben.
- Während der laufenden Sache sollte er Ihnen regelmäßig über den Stand der Angelegenheit berichten. Verlangen Sie Kopien seiner Schriftstücke und der Verfahrensgegner. Halten Sie sich über Gerichtstermine informiert und verlangen Sie Auskunft über den Ablauf der Verhandlungen. Falls Sie sich schlecht informiert fühlen, können Sie auch den "Greffe" beim Gericht kontaktieren, um den Stand des Verfahrens zu erfragen.
- Selbstverständlich legt Ihnen Ihr Anwalt bei jeder Zahlungsaufforderung eine Rechnung vor.
- Sie können jederzeit Ihren Anwalt wechseln, sie müssen aber vorher seine Honorare begleichen. Er übermittelt dann direkt die Unterlagen an seinen Nachfolger. Sollten Sie diesbezüglich Schwierigkeiten haben, mahnen Sie ihn per Rückscheinbrief und wenn dies keinen Erfolg zeitigen sollte, wenden Sie sich an den "Bâtonnier du barreau", d. h. dem Vorsitzenden der lokalen Rechtsanwaltskammer.
Verfahrenshilfe in Frankreich
Personen mit geringem Einkommen können mit staatlicher Unterstützung (Verfahrenshilfe bzw. "Aide juridictionnelle") Gerichtsverfahren anstrengen, wenn es sich um eine "ernstzunehmende Angelegenheit" handelt. Anspruchsberechtigt sind Personen (auch österreichische StaatsbürgerInnen), deren monatliches Einkommen im vorhergehenden Kalenderjahr € 816,00 (für Alleinstehende), € 963,00 (mit einer zusätzlich zu versorgenden Person), € 1.110,00 (für zwei zu versorgende Personen) oder € 1.203,00 (für drei zu versorgende Personen) nicht übersteigt. Bei einer teilweisen Verfahrenhilfe betragen die Einkommensgrenzen € 1.223,00 (0), € 1.370,00 (1), € 1.517,00 (2) oder € 1.610,00 (3). Bestimmte Familienbeihilfen, Wohnzulagen etc. werden dabei nicht eingerechnet. Die Antragsformulare erhalten Sie in den Gemeindeämtern oder bei Gericht.
Rechtsanwälte in Österreich
Das österreichische Rechtsanwaltsverzeichnis können Sie auf der Webseite der österreichischen Rechtsanwaltskammer in deutscher und englischer Sprache abrufen. Eine eigene Suchmaschine hilft Ihnen, Anwälte mit einem besonderen Fachbereich und bestimmten Sprachkenntnissen zu finden.
Rechtsanwälte in Frankreich
Obwohl sich die Botschaft bemüht, die Angaben in der zum Download zur Verfügung stehenden Liste mit größtmöglicher Genauigkeit anzugeben, sind Fehler und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Es kann daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten geleistet werden. Die Aufnahme in diese Liste ist an keine anderen Merkmale gebunden als die Berufsbefähigung als Rechtsanwalt. Jede Haftung ausgeschlossen.
Die Liste ist alphabetisch nach Orten geordnet

