Ratgeber für ÖsterreicherInnen in Frankreich

- Österreichische FahneFoto: Austrian Views
Die konsularischen Vertretungen Österreichs begleiten Sie durch viele Situationen Ihres Lebens: sie reichen von der Geburt über die Eheschließung bis zur Abwicklung einer Verlassenschaft. In jedem Fall stehen Ihnen kompetente SachbearbeiterInnen mit speziellen Kenntnissen über die österreichische und französische Verwaltung beratend und tatkräftig zur Seite.
Wählen Sie bitte aus dem umfangreichen nebenstehenden Informationsangebot aus!
Wichtige Formulare zum Download
Seit 30. März 2009 werden neue Sicherheitspässe mit Fingerabdruck ausgestellt. Die persönliche Vorsprache an der Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in Paris ist daher für Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr unbedingt notwendig.
Ein Umtausch Ihres alten noch gültigen Reisepasses ist nicht notwendig, die alten Reisepässe behalten ihre volle Gültigkeit.
Umfassende Information zum neuen Sicherheitspass mit Fingerabdruck finden sie auf der Informationsseite des Bundesministeriums für Inneres.
Die österreichische 'Patientenverfügung'
Informationen zur österreichischen Patientenverfügung samt berücksichtigungswürdiger Auslandsaspekte finden Sie auf der AuslandsösterreicherInnen-Website des Außenministeriums.
