Aufenthalt, Arbeiten oder Studieren in Österreich
Als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union haben Sie das Recht, ohne besondere Formalitäten in alle anderen Mitgliedstaaten einzureisen. Sie brauchen dazu lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Ihre Reisefreiheit darf nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit eingeschränkt werden. Unabhängig davon, ob Ihre Reise berufliche oder private Gründe hat, ob Sie als Arbeitnehmer oder Selbständiger oder einfach als Tourist ein Land besuchen, dürfen Sie in jeden Mitgliedstaat einreisen.
Weitere Information finden Sie auf den Webseiten der Europäischen Kommission.
Detaillierte Information für französische Staatsangehörige über die Lebensbedingungen in Österreich finden Sie unter www.expatries.org
Das "Researcher's Mobility Portal Austria" (www.euraxess.at) informiert über Forschungsmöglichkeiten in Österreich. Ausländische Wissenschaftler, die sich für einen Forschungsaufenthalt in Österreich interessieren bzw. die Mitarbeit an einer österreichischen Forschungsinstitution in Erwägung ziehen, finden dort neben einschlägigen Kontaktadressen, Hinweise auf Stipendien und Stellenangebote sowie Informationen über das Alltagsleben in Österreich (Wohnen, Sozialversicherung, Kulturleben, Schulmöglichkeiten für Kinder, Sprachkurse, usw.).
Wichtige Information zum Thema Studieren/Forschen in Österreich (Stipendien, Einreise, Wohnen) finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Akademischen Austauschdienstes (ÖAD - www.oead.ac.at).
NEU:
Das Migrationsportal http://www.migration.gv.at (Deutsch und Englisch) bietet sämtliche Informationen, Links, Anmeldeformulare etc. zur Rot-Weiß-Rot-Karte, sowie Zuwanderungsformen. Unter „Leben und Arbeiten in Österreich“ finden Sie wichtige Information zu den Themen Rahmenbedingungen der Integration, Arbeitsrecht, Kinder und Bildung, Wohnen, Gesundheit und Sprache. Mit dem Punkterechner können Sie unverbindlich selbst testen, ob genügend Punkte für ein Arbeitsuche-Visum oder eine Rot-Weiß-Rot-Karte erreicht werden.
Sie sind nicht EU- oder EWR Bürger und benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich einen Aufenthaltstitel?
Der Aufenthaltstitel wird als:
- Aufenthaltsbewilligung,
- Niederlassungsbewilligung,
- Daueraufenthalt oder
- Familienangehöriger erteilt.
Seit 1. Juli 2009 ist berets das Einbringen eines Ansuchens um Erteilung eines Aufenthaltstitels gebührenpflichtig (BGBl I Nr. 52/2009, Art. 38 Z 6, erweiterten § 14 TP 6 Abs.3 des Gebührengesetzes 1957).
Die Eingabegebühr beträgt 80 €, bei Minderjährigen 50 €.
Aktuelle Information sowie Antragsformulare finden Sie (in Kürze auch auf Englisch) auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres unter www.bmi.gv/niederlassung.
Konsultieren Sie auch den Amtshelfer unter www.help.gv.at bzw.
Information für ausländische ForscherInnen
Leitfaden für Aufenthalt und Beschäftigung ausländischer ForscherInnen in Österreich
