Häufig gestellte Fragen (FAQ) - und die Antworten
Stimmt es, dass Frankreich die "Carte de séjour" für EU- und EWR-Staatsbürger abgeschafft hat?
Das französische Parlament hat ein neues Fremdengesetz beschlossen, das u. a. auch die Abschaffung der sogenannten "Carte de séjour" für Staatsangehörige aus dem EWR vorsieht:
Mit Artikel 14 des "Loi n° 2003-1119 du 26 novembre 2003 relative à la maîtrise de l'immigration, au séjour des étrangers en France et la nationalité" (JO n° 274 vom 27.11.2003, Seite 20136) werden die ersten zwei Absätze des Artikels 9-1 der Verordnung (Ordonnance) Nr. 45-2658 vom 2. November 1945 wie folgt geändert:
"Les ressortissants des Etats membres de l'Union européenne, d'un autre Etat partie à l'accord sur l'Espace économique européen ou de la Confédération helvétique qui souhaitent établir en France leur résidence habituelle ne sont pas tenus de détenir un titre de séjour."
"S'ils en font la demande, il leur est délivré, dans des conditions précisées par décret en Conseil d'Etat, un titre de séjour, sous réserve d'absence de menace pour l'ordre public."
"Toutefois, demeurent soumis à la détention d'un titre de séjour durant le temps de validité des mesures transitoires éventuellement prévues en la matière par le traité d'adhésion du pays dont ils sont ressortissants, et sauf si ce traité en stipule autrement, les ressortissants des Etats membres de l'Union européenne qui souhaitent exercer en France une activité économique."
Mein Reisepass ist abgelaufen. Wie kann ich ihn verlängern lassen?
Antwort: Österreichische Reisepässe können nicht verlängert werden. Bitte beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen konsularischen Vertretung (siehe "Zuständigkeit") einen neuen Reisepass. Weitere Informationen und die Antragsformulare zum Download finden Sie im "Ratgeber für ÖsterreicherInnen" unter dem Stichwort "Reisepass".
Kann mir die Botschaft bei der Arbeits- und Wohnungssuche helfen?
Antwort: Österreichische StaatsbürgerInnen benötigen für die Arbeitsaufnahme in Frankreich keine Bewilligung. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im "Ratgeber für ÖsterreicherInnen" unter dem Stichwort "Aufenthalt in Frankreich". Die konsularischen Vertretungen Österreichs können Ihnen bei der Jobsuche nicht behilflich sein, wenden Sie sich bitte an die dafür vorgesehenen Einrichtungen. Es gehört auch nicht zu den Aufgaben der konsularischen Vertretungen, freien Wohnraum zu vermitteln. Die Homepage bietet nichtsdestoweniger unter dem Stichwort "Wohnungssuche" einige praktische Hinweise und Informationen, die Ihnen helfen sollen, Ihre Traumwohnung zu finden.
Wie finde ich die Adresse einer in Frankreich lebenden Person?
Antwort: Das Kapitel "Personenausforschung" gibt Ihnen zahlreiche Tipps und Hinweise, wie Sie am besten eine Person in Frankreich ausfindig machen können. Leider ist es nicht so einfach!
Ich möchte in Frankreich heiraten. Was muss ich beachten?
Antwort: Die österreichischen konsularischen Vertretungen können keine Eheschließungen vornehmen. Wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Standesamt ("Etat civil"). Ausführliche Hinweise zu diesem Thema finden Sie unter dem Stichwort: "Eheschließung".
Wo kann ich meine Dokumente übersetzen lassen?
Antwort: Die konsularischen Vertretungen sind nicht befugt, Übersetzungen vorzunehmen. Wenden Sie sich bitte an einen bei den Gerichten zugelassenen Übersetzer. Unter dem Stichwort "Übersetzer" finden Sie eine Liste der Übersetzer in die deutsche und französische Sprache.
