Maßnahmen Österreichs zur Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus und Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter
Die österreichische Bundesregierung hat, im Bewusstsein der moralischen Verantwortung Österreichs und im Bemühen die Lücken früherer Entschädigungsmaßnahmen zu schließen, für Opfer des Nationalsozialismus den Allgemeinen Entschädigungsfonds, den Nationalfonds und den Versöhnungsfonds eingerichtet. In der Folge eine kurze Zusammenfassung vergangener und laufender Leistungen aus diesen Fonds sowie weiterer Maßnahmen:
1. Der Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus ist mit 210 Mio. US-Dollar dotiert.
Dieser Fonds richtet sich an jene Personen, die vom nationalsozialistischen Regime aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung oder aufgrund eines körperlichen oder geistigen Gebrechens oder unter Verweis auf eine behauptete „asoziale Haltung“ verfolgt wurden oder die das Bundesgebiet verlassen haben, um dieser Verfolgung zu entgehen und dadurch Verluste oder Schäden wegen der oder im Zusammenhang mit den auf dem Gebiet des heutigen Österreich vorgefallenen Ereignisse der nationalsozialistischen Zeit erlitten haben.
a) Vermögensentschädigung
Der Fonds ermöglicht es, Kategorien von Personen und Gütern zu entschädigen, welche zuvor nicht oder nur teilweise entschädigt worden waren, z. B. liquidierte Unternehmen, Immobilienbesitz, Bankkonten, Versicherungspolizzen, etc. Der Kreis der Begünstigten wurde auf die Erben ausgeweitet. Zur Ergänzung des Fonds wurden Maßnahmen zur Rückerstattung der zuvor nicht eingeforderten Güter und die Erhöhung der sozialen Maßnahmen zugunsten der bedürftigen Opfer angenommen. Die Begünstigten des Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus, welcher 1995 eingerichtet wurde, können ebenfalls Begünstigte des Allgemeinen Entschädigungsfonds sein, wenn sie einen Verlust oder einen Schaden in einer der vom Fonds entschädigten Kategorien nachweisen können.
Die Antragsfrist endete am 28. Mai 2003. Im Dezember 2005 wurde mit den ersten Auszahlungen begonnen. Bis September 2008 konnten bereits über 20.000 Anträge bearbeitet werden und 11.580 Auszahlungen erfolgen.
b) Naturalrestitution
Das Bundesgesetz, durch welches der Allgemeine Entschädigungsfonds eingerichtet wird, hat ebenfalls die Möglichkeit für die Naturalrestitution von Immobilien (welche derzeit der öffentlichen Hand gehören) durch eine Schiedsinstanz geschaffen. Die Anträge auf Naturalrestitution müssen mit demselben Fragebogen des Allgemeinen Entschädigungsfonds gestellt werden. Die Einreichfrist für Anträge auf Naturalrestitution ist vorläufig am 31. Dezember 2007 abgelaufen. Derzeit prüfen die österreichischen Bundesländer und Gemeinden eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2009.
2. Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus: Opferanerkennung und Gestezahlung
Der Nationalfonds wurde 1995 als Zeichen der moralischen Mitverantwortung für die Folgen der NS-Herrschaft in Österreich gegründet. Das Nationalfondsgesetz richtet sich grundsätzlich an Überlebende nationalsozialistischer Gewalt, denen eine Gestezahlung in der Höhe von 5.087,10 Euro (70.000 Schilling) zuerkannt wird.
Für eine Antragstellung besteht keine Frist (Deutsches und englisches Antragsformular hier klicken).
Darüber hinaus bestehen im Rahmen des Nationalfonds folgende, weitere Möglichkeiten:
- Zweit- und Drittauszahlungen für sozial bedürftige Personen.
- Im Rahmen eines budgetär limitierten Projektes steht der "Härteausgleichsfonds" für jene NS-Opfer zur Verfügung, welche die Voraussetzungen für die Gestezahlung nicht zur Gänze erfüllen und deren Ablehnung eine besondere Härte darstellen würde.
- Projektförderung: Der Nationalfonds fördert seit 1996 Projekte, die dem Gedenken und Erinnern der Opfer des NS-Regimes zweckgewidmet sind sowie Überlebenden nationalsozialistischer Verfolgung zugute kommen.
Postadresse:
Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus /
Allgemeiner Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus
Parlament, Dr. Karl Renner Ring 3
A-1017 Wien, Österreich
Tel.: Nationalfonds und Allgemeiner Entschädigungsfonds:
+43 (0)1 408 12 63
Fax Nationalfonds:
+43 (0)1 408 03 89
Fax Allgemeiner Entschädigungsfonds:
+43(0)1 310 00 88
E-Mail Nationalfonds:
sekretariat(at)nationalfonds.org
E-Mail Allgemeiner Entschädigungsfonds:
gsf-sekretariat(at)nationalfonds.org
E-Mail Pressekontakt:
presse(at)nationalfonds.org
3. Erinnerungszuwendung für ehemalige Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung:
Aus Anlass des 70. Jahrestags des Einmarschs der Truppen des nationalsozialistischen Deutschen Reiches in Österreich sollen an die 3.300 ehemalige Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung, sowie deren Hinterbliebene eine einmalige Zuwendung von 1000 Euro erhalten. Antragsberechtigt für diese "Erinnerungszuwendung" sind gem. BGBl. 64/2008 auch EmpfängerInnen wiederkehrender Leistungen gem. § 2 Abs. 4 des Nationalfondsgesetzes (der sogenannten "Zweit- und Drittauszahlungen" auf Grund von sozialer Bedürftigkeit).
Die Anträge müssen bis spätestens 7. Mai 2009 bei der Österreichischen Botschaft oder dem Amt der Wiener Landesregierung gestellt werden (Antragsformular hier klicken):
Amt der Wiener Landesregierung
Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Thomas-Klestil-Platz 8/2
A-1030 Wien, Österreich
Tel.: +43 (0)1 4000-40712
Fax: +43 (0)1 4000-9940712
E-Mail: post-opf(at)ma40.wien.gv.at
4. Unabhängig von den oben beschriebenen Fonds bot in der Vergangenheit der Österreichische Versöhnungsfonds eine pauschale Leistung an ehemalige Zwangsarbeiter, welche auf dem Territorium des heutigen Österreich zur Zwangsarbeit herangezogen worden sind. Er richtete sich hauptsächlich an Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Einberufung außerhalb des heutigen Österreichs gewohnt haben. Die Antragsfrist für diese Leistung endete am 31. Dezember 2003. Der Österreichische Versöhnungsfonds hat mit 31. Dezember 2005 sein Programm beendet und wurde geschlossen und in den Zukunftsfonds der Republik Österreich umgewandelt. Der Zukunftsfonds fördert wissenschaftliche Projekte. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Zukunftsfonds.
Anmerkung: Als ehemalige Zwangsarbeiter werden weder Kriegsgefangene noch die Insassen der Konzentrationslager betrachtet. Letztere können jedoch die von der Bundesrepublik Deutschland errichteten Organismen kontaktieren.
Internetseite des Österreichischen Versöhnungsfonds
5. Österreich hat darüber hinaus ebenfalls zusätzliche soziale Maßnahmen zugunsten jener Opfer des Nationalsozialismus eingeführt, welche Österreich verlassen mussten und noch im Ausland leben:
- Kriegsgefangenenentschädigung: nähere Informationen
- Hinterbliebenenpension: nähere Informationen
- Begünstigter Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten (Begünstigtenpension)
Zuständige Stelle: Österreichische Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Hauptstelle bzw. Landesstelle der PVA in Wien
Friedrich Hillegeist-Straße 1
A-1021 Wien, Österreich
Tel.: +43 (0)1 143 503 030
Fax: + 43 (0)1 143 50303 28850
E-Mail: pva(at)pva.sozvers.at oder pva-lsw(at)pva.sozvers.at
- Opferfürsorge: Leistungen nach dem Opferfürsorgegesetz (Opferrente)
Zuständige Stellen:
Amt der Wiener Landesregierung
Magistratsabteilung 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Thomas-Klestil-Platz 8/2
A-1030 Wien, Österreich
Tel.: +43 (0)1 4000-40712
Fax: +43 (0)1 4000-9940712
E-Mail: post-opf(at)ma40.wien.gv.at
Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen - Bundessozialamt
Babenbergerstraße 5 - A-1010 Wien, Österreich
Tel.: +43 (0)5 9988 - Fax: +43 (0)5 9988-2131
E-Mail: bundessozialamt(at)basb.gv.at
Für weitere Informationen steht die Österreichische Botschaft in Frankreich zur Verfügung.
Österreichische Botschaft
6, rue Fabert
F-75007 Paris
Tel. +33 (1) 40 63 30 63
Fax: +33 (1) 45 55 63 65
E-mail: paris-ob(at)bmaa.gv.at
Stand: September 2008
