Reisen mit Haus- und Heimtieren
Nähere Auskünfte bezüglich der Einfuhr von Haus- und Heimtieren nach Österreich erteilt das Bundesministerium für Gesundheit (Abt. für Tiergesundheit)
Telefon: 01143 1 71100
Fax: 01143 1 71100 14300
e-mail: buergerservice(at)bmg.gv.at
Eine ausführliche Beschreibung der Bestimmungen für die Einfuhr von Haus- und Heimtieren in die Europäische Union (EU) und das vom Tierarzt verpflichtend auszufüllende Formular (Veterinärbescheinigung) finden Sie untenstehend.
Die wichtigsten Punkte der neuen Regelungen sind:
- Pro Reisenden dürfen maximal fünf Tiere mitgeführt werden.
- Bei Hunden, Katzen und Frettchen gilt weiters, dass für jedes Tier zwingend die vom Tierarzt ausgefüllte Veterinärbescheinigung sowie die Bestätigung über eine gültige Tollwutimpfung mitgeführt werden müssen. Für Tiere aus Kanada ist eine Blut-Titerbestimmung nicht erforderlich.
- Jeder Hund, jede Katze und jedes Frettchen muss zusätzlich durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Seit Juli 2011 ist nur mehr der Mikrochip zulässig.
