Eheschließung in Österreich
Kanadische Staatsangehörige können in Österreich heiraten. Jedoch benötigen die Vorbereitungen Zeit und eine sorgfältige Vorgangsweise. Kanadische Staatsangehörige (bzw. Canadian residents) sollten sich deshalb mit den folgenden Bestimmungen vertraut machen:
1) Gesetzliches Heiratsalter:
Das gesetzliche Heiratsalter in Österreich ist 18 Jahre. Eine Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann heiraten, sofern beide Eltern schriftlich vor einem Notar zugestimmt haben und der Ehepartner zumindest 18 Jahre alt ist.
2) Erforderliche Dokumente:
- beglaubigte Geburtsurkunde
- Reisepass
- Führerschein oder anderes Dokument als Nachweis der Wohnadresse
- sofern zutreffend: Nachweis der Auflösung früherer Ehen, z.B. beglaubigtes Scheidungsurteil oder beglaubigter Totenschein des früheren Ehegatten. Die Heiratsurkunden früherer Ehen sind in der Regel ebenfalls vorzulegen.
- Certficate of non-impediment (= Kanadisches Ehefähigkeitszeugnis)
- falls erforderlich: Beglaubigte elterliche Zustimmung
Nicht-deutschsprachige Dokumente (ausgenommen Reisepass und Führerschein) müssen durch einen dazu befugten Übersetzer übersetzt werden.
3) Ort der Heirat:
Nur eine auf einem Standesamt geschlossene Zivilehe ist in Österreich legal und erlaubt. Im Anschluss an die zivilrechtliche Eheschließung vor einem Standesbeamten ist jedoch eine kirchlich-religiöse Heiratszeremonie zulässig.
Wenn einer der Ehepartner Österreicher ist oder in Österreich seinen Wohnsitz hat, so muss der Antrag auf Heirat beim lokal zuständigen Standesamt eingebracht werden. Wenn beide Ehepartner weder Österreicher sind noch in Österreich ihren Wohnsitz haben, so ist der Antrag beim Standesamt Wien-Innere Stadt (Schlesingerplatz 4, 1082 Wien; Tel.: 01143 1 40134 08591; Fax: 01143 1 40134 99 08580; E-mail: post-a08(at)m35.magwien.gv.at) einzubringen.
4) Ablauf:
Beide Ehepartner sollten grundsätzlich persönlich unter Beibringung aller erforderlichen Dokumente beim zuständigen Standesamt vorsprechen, welches dann in Absprache mit den Eheleuten den Heiratstermin festlegt (für bestimmte Tage sind Termine jedoch nur schwer zu erhalten). Mit Gebühren von um die € 300,00 ist zu rechnen. Die Zeremonie selbst dauert etwa 15 Minuten. Sollte einer der oder beide Ehepartner nicht Deutsch sprechen, so muss auf eigene Kosten ein Übersetzer beigebracht werden.
5) Zeitaufwand:
Obwohl das österreichische Gesetz keine Mindestaufenthaltsdauer in Österreich vor der Heirat vorsieht, sollten für die gesetzlich vorgeschriebenen Vorbereitungen etwa zwei bis vier Wochen eingerechnet werden.
6) Sonstiges:
Prinzpiell sollten beide Ehepartner während der gesamten Vorbereitungszeit in Österreich anwesend sein. Kann nur einer der beiden Verlobten anwesend sein, so kann er/sie die notwendigen Arrangements auch alleine treffen, vorausgesetzt der andere Ehepartner hat dazu vorher seine Zustimmung gegeben. Dazu muss vom abwesenden Ehepartner ein Formblatt ("Ermächtigung") unterzeichnet werden, dass auf allen Standesämtern aufliegt.
7) Gültigkeit österreichischer Eheschließungen:
Rechtlich verbindliche Aussagen über die Gültigkeit einer österreichischen Eheschließung können nur durch dazu befugte Vertreter der jeweiligen kanadischen Provinzen/Territorien gemacht werden. Grundsätzlich werden in Österreich geschlossene Ehen in Kanada aber anerkannt.
Für weitere Auskünfte wenden sich kanadische Staatsangehörige und landed immigrants bitte an das zuständige österreichische Standesamt oder an die
