Wahlen in Österreich
Österreichische StaatsbürgerInnen mit ständigem Hauptwohnsitz im Ausland können bei National-ratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen sowie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament ihr Wahlrecht ausüben. Eine Teilnahme an Landtagswahlen (Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg) ist ebenfalls möglich, wenn der Hauptwohnsitz vor weniger als 10 Jahren vor der Landtagswahl in das Ausland verlegt wurde.
Für die Teilnahme der AuslandsösterreicherInnen an jeder dieser Wahlen ist es erforderlich, dass Sie:
- spätestens mit Ablauf des Wahltags das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- am Stichtag in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind,
- aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- eine Wahlkarte beantragt und auch erhalten haben,
- die Wahlkarte termingerecht direkt oder über die Botschaft bzw. ein Konsulat an die jeweilige Wahlbehörde zurückgeschickt haben.
A. Eintragung in die bzw. Verbleib in der Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz
Sofern Sie in keiner österreichischen Gemeinde in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz eingetragen sind, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung stellen. Das Antragsformular können Sie online (siehe unten) herunterladen (Bitte Papierformat beachten). Beachten Sie bitte auch die Ausfüllhilfe zum Antragsformular. Der ausgefüllte Antrag ist dann zusammen mit einer Kopie Ihres gültigen Reisepasses direkt an die zuständige Gemeinde in Österreich zu übermitteln.
Achtung: Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland reicht eine Abmeldung nach dem Meldegesetz nicht aus, um automatisch in der Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz für AuslandsösterreicherInnen eingetragen zu sein. Es muss ausdrücklich ein diesbezüglicher Antrag auf Eintragung gestellt werden, der im Zuge der Abmeldung von Ihnen bei Ihrer Gemeinde eingebracht werden kann.
In die österreichische Wählerevidenz sind nur diejenigen BürgerInnen automatisch eingetragen, die einen Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde aufweisen. Da AuslandösterreicherInnen per Defintion keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben können (da sich dieser ja im Ausland befindet), wird empfohlen bei Vorliegen eines Nebenwohnsitzes in Österreich mit der jeweiligen Gemeinde direkt abzuklären, ob man in der dortigen Wählerevidenz aufscheint. Andernfalls wäre raschestmöglich ein Antrag auf Eintragung zu stellen.
Bitte beachten Sie: Die Eintragung in die Wählerevidenz ist grundsätzlich nur zehn Jahre gültig. Stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag auf Verbleib in der Wählerevidenz. (Sie erhalten in Zukunft von Ihrer Gemeinde auch ein entsprechendes Erinnerungsschreiben.) Der von Ihnen ausgefüllte Antrag, dem eine Kopie Ihres Reisepasses beizuschließen ist, ist von Ihnen direkt an die für Sie zuständige österreichische Gemeinde zu senden.
Weiters sind im Ausland lebende ÖsterreicherInnen, die in die Wählerevidenz eingetragen sind, verpflichtet, ihrer Gemeinde ihre Postadresse sowie jegliche Adressänderungen bekanntzugeben. Verfügen Sie über eine e-mail-Adresse, so teilen Sie diese Ihrer Gemeinde bitte ebenfalls mit. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie rechtzeitig über bevorstehende Wahlen informiert werden und Ihnen auch die für die Stimmabgabe erforderliche Wahlkarte zugesandt werden kann.
B. Wahlkarte und Stimmabgabe
Seit 1.7.2007 wird Ihnen von Ihrer zuständigen Gemeinde, sofern Sie in der Wählerevidenz registriert sind und eine automatische Zusendung beantragt haben, die Wahlkarte automatisch an die von Ihnen angebene Postadresse im Ausland (bitte Adressänderungen melden!) zugesandt. Eine Beantragung einer Wahlkarte im Vorfeld einer Wahl ist dann nicht mehr notwendig. (Wichtig: Haben Sie keine automatische Zusendung gewählt, müssen Sie Ihre Wahlkarte vor jeder Wahl extra beantragen.)
Nach Erhalt der Wahlkarte können Sie sofort - längestens jedoch bis zum Schließen des letzten Wahllokals in Österreich am Wahltag - wählen. Dazu müssen Sie den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das dazugehörige beige-farbene Kuvert legen und dieses zukleben (!). Dieses Kuvert ist dann in das Überkuvert zu legen und zweiteres ebenfalls sorgfältig zu verschließen (zukleben!).
Mit der Wahlrechtsreform 2007 wurde die "echte" Briefwahl eingeführt. Anstelle der Bezeugung der Stimmgabe durch eine weitere dazu befugte Person (z.B. Botschaftsbeamter, Notar) reicht eine von Ihnen unterfertigte eidesstattliche Erklärung aus, dass die "Stimmabgabe persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst stattgefunden hat".
Die zugeklebte Wahlkarte ist dann direkt oder via Botschaft/Konsulat an die jeweilige Bezirkswahlbehörde zu übermitteln. Die (rechtzeitige) Weiterleitung einer Wahlkarte durch eine österreichische Vertretungsbehörde an die zuständige Bezirkswahlbehörde ist garantiert, wenn sie dieser bis zum 9. Tag vor dem Wahltag vorgelegt wird.
Wahlkarten müssen am Wahltag, spätestens um 17 Uhr im Gewahrsam der Wahlbehörde sein.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Webseiten des
