Hilfe in Notfällen
In Notfällen steht österreichischen StaatsbürgerInnen die Botschaft gerne helfend zur Seite (Tel.: 1 613 789 1444 bzw. außerhalb der Amtszeiten und am Wochenende unter 1 613 451 1444); sie kann jedoch, da sie über keine Exekutivgewalt verfügt, die lokale Polizei, Rettung, ärztliche Hilfe und Justizbehörde nicht ersetzen.
Wenn Sie uns in einem Notfall kontaktieren, halten Sie bitte folgende Angaben bereit:
- Familien- und Vorname
- Erreichbarkeit (Telefonnummer, Mobiltelefon, Telefax, E-Mail)
- Was ist wann, wo und wie geschehen?
- Kontaktperson(en) in Österreich
Bürgerservice und Bereitschaftsdienst
In einem Notfall können österreichische StaatsbürgerInnen das Bürgerservice des Außenministeriums rund um die Uhr unter der Telefon-Nr. +43- 501150 4411 oder +43-1-90115-4411 erreichen. Weiters hat die Botschaft in Ottawa für dringende Notfälle auch außerhalb der Amtszeiten und am Wochenende einen Bereitschaftsdienst für ÖsterreicherInnen in Not eingerichtet (hier nochmals die Telefon-Nr.: 1 613 451 1444).
Für Fragen in rechtlichen bzw. ärztlichen Dingen können Sie sich auch an den Vertrauensanwalt bzw. Vertrauensarzt der Botschaft wenden (bitte erkundigen Sie sich vorab nach eventuell anfallenden Kosten):
Vertrauensanwälte:
Dr. Reinhart J. Aulinger
Stewart, Aulinger & Company
1200-805 West Broadway
Vancouver, BC V5Z 1K1
Tel. (604) 879-0291
e-mail: sac(at)stewart-aulinger.ca
Paul Dollak
Barrister LL.M.
Law Chambers
181 University Ave., Suite 2200
DBRS Tower
Toronto, ON M5H 3M7
Tel. (416) 642-3579
e-mail: pdollak(at)dollaklaw.ca
Vertrauensärzte:
Dr. Robert Stopainig
Misericordia Community Hospital INW-15
16940 87 Ave.
Edmonton, AB T5R 4H5
Tel: (780) 735 2585
e-mail: stopain(at)telusplanet.net
A. Verhaftung im Ausland
Sollten Sie verhaftet werden, bestehen Sie gegenüber den kanadischen Polizeibehörden darauf, dass die Botschaft oder das nächstgelegene österreichische Honorarkonsulat unbedingt von Ihrer Verhaftung verständigt werden soll.
Die Botschaft kann Ihnen bei der Benachrichtigung Ihrer Angehörigen sowie beim Ausfindigmachen eines Rechtsanwalts behilflich sein. Weiters haben Botschafts- und Konsularbedienstete das Recht, Sie in der Haft zu besuchen und mit Ihnen zu korrespondieren.
Eine rechtliche Vertretung durch die Botschaft in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren ist jedoch nicht möglich.
B. Diebstahl oder Verlust von Dokumenten im Ausland
Wenn Sie das Opfer eines Diebstahls geworden sind oder Ihre Dokumente und Geld verloren haben, erstatten Sie unbedingt eine (Diebstahls- bzw. Verlust-)Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeistation. Verständigen Sie auch sofort Bank und Kreditkartenunternehmen, um eine Sperre gestohlener oder verlorener Bankomatkarten, Schecks und Kreditkarten zu veranlassen.
Die Botschaft ist grundsätzlich nicht in der Lage, Ihnen darlehensweise Geldmittel für den weiteren Aufenthalt oder die Heimreise nach Österreich zur Verfügung zu stellen. Wenden Sie sich bitte an Verwandte und Bekannte in Österreich, die entweder einen Geldtransfer via Western Union (Geldauszahlung erfolgt dann bei einer Western Union Geldauszahlungsstelle) oder, sollte dies nicht möglich sein, eine Depoterrichtung beim Außenministerium (Geldauszahlung erfolgt dann via die Botschaft oder ein nächstgelegenes Konsulat) veranlassen sollen.
Ersatz-Reisepass (Notpass)
Für die Heimreise, sofern erforderlich, kann Ihnen die Botschaft einen auf maximal ein Jahr befristeten Notpass ausstellen. Mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 24 Stunden muss gerechnet werden. Die Gebühr beträgt € 76,00 (Stand Februar 2013).
Es wird angeregt, vor Abreise Kopien des gestohlenen/verlorenen Passes anzufertigen und aus Österreich mitzunehmen, sodass diese im Eventualfall bei der Botschaft bzw. bei einem Konsulat vorgelgt werden können.
Weiters ist bei Passverlust oder -diebstahl die polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige beizubringen sowie die eigene Identität und die österreichische Staatsbürgerschaft glaubhaft nachweisen (z.B. durch einen Zeugen, einen Führerschein u.ä.). Weiters werden zwei Passfotos und der ausgefüllte und unterfertigte Reisepassantrag benötigt.
Der Notpass ist spätestens mit Ablauf seiner Gültigkeit zwingend einer Passbehörde im In- oder Ausland zur Entwertung vorzulegen.
Weitere Information bzw. das auszufüllende Reisepassantragsformular finden Sie unter
C. Todesfall & Verlassenschaft
Die Botschaft kann Sie im Fall des Ablebens eines/r ÖsterreicherIn im Amtsbereich bei der Abwicklung der Formalitäten (Ausstellung eines Totenscheins, Überführung des Leichnams nach Österreich etc.) unterstützen, jedoch diese grundsätzlich nicht in Ihrem Namen oder für Sie durchführen.
Falls der/die Verstorbene eine österreichische Pension erhalten hat, vergessen Sie bitte nicht, auch die Pensionsversicherungsanstalt in Österreich vom Tod in Kenntnis zu setzen.
Das österreichische und das kanadische Erbrecht sind auf Grund unterschiedlicher Rechtstradition unterschiedlich strukturiert. Dazu kommt, dass Verlassenschaftsangelegenheiten in Kanada in die Kompetenz der Provinzen fallen und sich auch dadurch regionale Differenzen ergeben können.
Seit 1.1.2005 gilt, dass die Verlassenschaftsabhandlung von einem österreichischen Gericht nur in den folgenden Fällen durchgeführt wird:
- für in Österreich gelegenes unbewegliches Vermögen von Österreichern und Ausländern - von Amts wegen
- für in Österreich gelegenes bewegliches Vermögen von Österreichern (unabhängig vom Wohnsitz) und Ausländern mit Wohnsitz in Österreich - von Amts wegen
- für im Ausland gelegenes bewegliches Vermögen von Österreichern mit letztem Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich - nur auf Antrag eines Erbberechtigten
Das unbewegliche Vermögen von Österreichern im Ausland wird grundsätzlich nicht von einem österreichischen Gericht abgehandelt.
Je nachdem, wo sich das Vermögen befindet und welches Gericht für die Abhandlung zuständig ist, kommen auch unterschiedliche steuerrechtliche Bestimmungen zum Tragen (so unterliegt das geerbte ausländische Immobilienvermögen der ausländischen Erbschaftsbesteuerung). Zwischen Kanada und Österreich besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen für den Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
In Summe ist festzuhalten, dass das Erbschaftsrecht sehr kompliziert wird, sobald die unterschiedlichen Rechtsnormen zumindest zweier Staaten involviert sind. Es wird deshalb angeraten, in Fällen wo ein Nachlassvermögen in zwei Ländern vorliegt, unbedingt einen Notar (Österreich) bzw. einen Anwalt (Kanada) beizuziehen. Die Botschaft ist weder befugt noch in der Lage für Sie rechtsvertreterisch tätig zu werden.
D. Krisensituationen
Sicherheit beginnt mit der Vorbereitung.
- Informieren Sie sich über lokale Gesetze, Gebräuche und die Lage vor Ort.
- Informieren Sie Ihr Umfeld (Familie, Freunde, Kollegen) über Ihren Aufenthalt.
- Hinterlassen Sie Ihre Daten an der österreichischen Vertretungsbehörde.
- Prüfen Sie, ob Ihre Reisedokumente und Aufenthaltsberechtigungen in Ordnung und Ihre Impfungen aktuell sind.
- Kontrollieren Sie ihre Finanzen und Ihren Versicherungsschutz. Hinterlegen Sie bei der Versicherung eine Aufstellung Ihrer Wertgegenstände.
- Besorgen Sie sich Vorräte (Taschenlampe, Radio-Empfangsgerät, Batterien, Wasserreserven, Bargeld).
- Bereiten Sie sich innerlich auf einen möglichen Krisenfall vor. Als mündiger Bürger entscheiden und handeln Sie unabhängig und in eigener Verantwortung.
Im allgemeinen Krisenfall (z.B. Katastrophen und politischen Unruhen)
- Hören Sie regelmäßig vertrauenswürdige Nachrichten.
- Achten Sie auf Ihre Sicherheit. Begeben Sie sich nicht in gefährdete Gebiet. Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
- Wenden Sie sich an die nächste österreichische Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat, Honorarkonsulat) und hinterlassen Sie Ihre Daten. Wo eine solche nicht vorhanden ist, haben Sie das Recht sich an die Vertretungsbehörden eines EU-Landes zu wenden. Die Botschaft ist bemüht - ohne Gewähr - über die Lage, Sammelpunkte und Ausreisemöglichkeiten zu informieren.
- Kontaktieren Sie Ihren Arbeitgeber, ihre entsendende Organisation oder Ihren Reiseveranstalter zur Unterstützung. Halten Sie mit Landsleuten oder Angehörigen befreundeter Nationen Kontakt. Überlegen Sie, ob Sie sich für Gemeinschaftsaufgaben zur Verfügung stellen können.
- Erkundigen Sie die Verkehrsverbindungen und überlegen Sie Transportmöglichkeiten.
- Bereiten Sie das für Sie Notwendigste für eine rasche Abreise vor (Pässe; Unterlagen; Bargeld; Medikamente; Handy; Radio; Kleidung; Hygieneartikel; Taschenlampe; bei einer Evakuierung kann oft nur beschränkt und selbst tragbares Gepäck mitgenommen werden).
- Erfüllen sie lokale Pflichten von deren Erfüllung eine Ausreise abhängen kann (z. B. Begleichung allfälliger Schulden oder Steuern, Registrierung, etc.).
