Dokumenten- und Urkundenbeschaffung
I) Sie benötigen Dokumente aus Österreich?
In Kanada lebenden österreichischen StaatsbürgerInnen ist die Botschaft auf Antrag und gegen Gebühr bei der Beschaffung von Dokumenten und Urkunden aus Österreich, sofern erforderlich, gerne behilflich.
Bitte beachten Sie: Dokumente und Urkunden können nur dann beschafft werden, wenn sie sich auf einen selbst bzw. in bestimmten Fällen auf den Ehegatten, Vorfahren oder Nachfahren beziehen. Das rechtliche Interesse muss glaubhaft nachgewiesen werden (z.B. Übersendung einer Passkopie u.ä.).
Nicht österreichische StaatsbürgerInnen wenden sich bitte an ihre jeweilige Botschaft. Die österreichische Botschaft ist NICHT in der Lage, für ausländische Staatsangehörige von österreichischen Behörden ausgestellte Dokumente und Urkunden zu beschaffen. Selbstverständlich kann aber die betreffende österreichische Behörde direkt kontaktiert werden. Telefon- und Telefaxnummern finden Sie im HEROLD-Österreichisches Telefonbuch bzw. dem HELP-Amtshelfer (siehe Quicklinks).
a) Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden; Auszüge aus Geburten-, Ehe- und Sterbebüchern)
Wenden Sie sich bitte am besten direkt an das lokale Standesamt (Gemeinde), bei dem der Personenstandsfall verzeichnet worden ist, und ersuchen Sie um Ausstellung der Urkunde auf einem "internationalen" Formular (wodurch die Übersetzung entfallen kann).
Beachten Sie, dass in Österreich bis 1938 (im Burgenland bis 1895) Personenstandsfälle von den Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften administriert wurden. Für Personen, die keiner Religionsgemeinschaft angehörten, wurden von 1870 bis 1938 Geburts-, Ehe- und Sterberegister bei den politischen Bezirksbehörden geführt. Im Burgenland führten die Gemeinden bereits seit 1895 die Personenstandsbücher.
Hinweis: Von österreichischen Behörden ausgestellte Personenstandsurkunden benötigen für eine Verwendung in Kanada die volle diplomatische Beglaubigung.
b) Führerschein
Bei Verlust oder Diebstahl des österreichischen Führerscheins im Ausland muss direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich ein Duplikat beantragt werden. Die Botschaft oder die Konsulate stellen keine Führerscheine aus.
Die auszufüllenden Formulare (zum Download) sowie die Adresse der zuständigen Behörden finden Sie unter HELP-Amtshelfer (siehe Quicklink). Die Ausfolgung des Duplikats sowie die Gebühreneinhebung erfolgt im Wege der Botschaft oder eines der Konsulate.
c) Sonstige Dokumente und Urkunden
Strafregisterbescheinigungen aus Österreich können über die Botschaft oder eines der Konsulate angefordert werden. Für nähere Informationen folgen Sie bitte dem Link zu "Strafregister".
Kopien österreichischer Scheidungsurteile sollten am besten direkt beim jeweiligen Bezirksgericht angefordert werden. Eine telefonische Kontaktaufnahme vorab ist anzuraten. Adressen und Telefonnummern finden Sie im HELP-Amtshelfer (siehe Quicklink).
II) Sie benötigen Dokumente aus Kanada?
Österreichische StaatsbürgerInnen oder Staatenlose mit Wohnort in Österreich, die Personenstandsurkunden aus Kanada benötigen, werden gebeten sich mit ihrem Anliegen direkt und persönlich an die Kanadische Botschaft in Wien (siehe Quicklink) zu wenden.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 05/01150-4411 an das Bürgerservice im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien.
