Konsularischer Ratgeber
Auf den folgenden Seiten finden Sie umfassende Informationen für AuslandsösterreicherInnen, für nur temporär im Ausland weilende StaatsbürgerInnen wie auch für Staatsangehörige anderer Länder, die beabsichtigen sich (kurz oder auch für länger) in Österreich aufzuhalten.
Im einzelnen informieren wir Sie genauer über Einreise- und Aufenthaltstitel, die Neuausstellung eines österreichischen Reisepasses, über Staatsbürgerschaftsangelegenheiten aber auch u.a. über Wahlen, Wehrpflicht und Beglaubigungen. Umfassende Tipps für Ihre Österreich-Reise finden Sie hier ebenso wie Antworten zu Fragen über Pensions- und Sozialleistungen.
Konsulargebühren:
Wenn einige unserer Dienstleistungen im Rahmen von Bürgerservice auch unentgeltlich angeboten werden können, so sind bei einer Reihe von Amtshandlungen doch auch Konsulargebühren zu entrichten. Im folgenden finden Sie eine Aufstellung der für die am häufigsten nachgefragten Serviceleistungen zu entrichtenden Beträge. Die Zahlung hat in bar oder mit money-order zu erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Konsulargebühren für Visa gemäß einem Beschluss der Europäischen Union ab sofort statt 35 Euro nunmehr 60 Euro betragen.
Aktuelle Konsulargebühren für Mai 2013 (Beträge in CAD):
- Schengen Visum (A,C): 79,80
- Schengen Visum für Staatsangehörige der Russischen Föderation, Ukraine, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien (FJRM), Montenegro, Serbien und Moldau: 46,60
- Nationales Visum (D): 133,00
- Neuausstellung eines regulären Reisepasses 101,10
- Neuausstellung eines Kinderpasses (über 12 Jahre): 101,10
- Neuausstellung eines Kinderpasses (unter 12 Jahre): 39,90
- Änderungen in einem gültigen Reisepass: 38,60
- Staatsbürgerschaftsnachweis: 63,90
- Beglaubigung einer Unterschrift: 53,20
- Beglaubigung einer Kopie/Abschrift: 53,20
- Amtswege für die Partei pro begonnene Stunde: 95,80
- Strafregisterauszug: 55,90
- Zustellung/Weiterleitung eines Schreibens: 24,00
- Zustellung/Weiterleitung einer Kopie: 8,00
