NS-Ofper
In Anerkennung einer moralischen Mitverantwortung für das Leid, das den Menschen in Österreich durch den Nationalsozialismus zugefügt wurde, erfolgen freiwillige finanzielle Zuwendungen durch die Republik Österreich und die österreichische Wirtschaft.
Sie sind als Akt der Aufarbeitung von Fragen der Vergangenheit durch Österreich und als Geste zu verstehen; denn das unermessliche Leid, das den Opfern des Nationalsozialismus zugefügt wurde, kann durch Geldleistungen nicht aufgewogen werden.
Nähere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Zukunftsfonds der Republik Österreich
Gemäß Kuratoriumsbeschluss vom 20.12.2004 des damals bestehenden Österreichischen Versöhnungsfonds wurde die Schaffung des Zukunftsfonds der Republik Österreich angeregt. Das diesbezügliche Bundesgesetz ist am 20. Dezember 2005 in Kraft getreten (BGBl I 146/2005).
Nähere Informationen zu Entschädigungszahlungen finden Sie außerdem auf der Website des Nationalfonds
