Auslandspraktikum an der ÖB
Bei der österreichischen Botschaft Oslo handelt es sich nur um eine relativ kleine Vertretungsbehörde. Die Botschaft kann daher nur gelegentlich Praktikanten beschäftigen. Grundvoraussetzung ist, dass die Botschaft einen konkreten Bedarf, z.B. ein spezifisches Arbeitsprojekt, identifiziert, für das der Kandidat/die Kandidatin besondere Kenntnisse mitbringt.
Auslandspraktika begründen ein Ausbildungsverhältnis, aber kein Dienstverhältnis. Die Auszahlung eines monatlichen Ausbildungsbeitrags ist vorgesehen. Sonstige Kosten, etwa für An- und Abreise, Unterbringung usw. müssen von den PraktikantInnen selbst getragen werden. Nähere gesetzliche Bestimmungen sind im Vertragsbedienstetengesetz, §§ 36a - 36e geregelt.
Die Dauer eines Auslandspraktikums ist mit maximal drei Monaten beschränkt. Ausnahmen zu dieser Beschränkung sind für verpflichtende Berufspraktika möglich, etwa 22 Wochen für Fachhochschulen. Nach Ableistung eines Auslandspraktikums an einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland ist es nicht mehr möglich, zu einem späteren Zeitpunkt noch ein Verwaltungspraktikum im Außenministerium in Wien zu absolvieren.
Sollten Sie interessiert sein, schicken Sie der Botschaft einen aktuellen Lebenslauf mit Informationen über Ihre bisher erworbenen Qualifikationen zusammen mit einem Schreiben, in dem Sie die Beweggründe für Ihr Interesse erläutern. Norwegischkenntnisse sind für ein solches Praktikum nicht zwingend erforderlich, aber sehr zweckmäßig.
