Zoll

- ZollzeichenFoto: Microsoft
Zu dem Thema Zoll finden Sie untenstehend einen Auszug aus der Webseite des Bundeministeriums für Finanzen. Bitte wenden Sie sich an diese Webseite, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
Waren, die Sie in der EU einkaufen, befinden sich in der EU im so genannten "freien Verkehr". Die im Kaufpreis enthaltenen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer, und gegebenenfalls Verbrauchsteuern, wie z. B. Alkoholsteuer, Biersteuer, Tabaksteuer) wurden in jenem EU-Staat erhoben, in dem Sie die Waren gekauft haben. Derart erworbene Waren können Sie in Ihrem Reisegepäck innerhalb der EU (beachte jedoch Besonderheiten) frei bewegen, ohne dass diese Abgaben ein weiteres Mal bezahlt werden müssen.
Dieses Prinzip gilt für den gesamten privaten Warenverkehr mit zwei Ausnahmen:
- Beim Kauf neuer Fahrzeuge müssen Sie die Erwerbsteuer (Form der Umsatzsteuer) bezahlen. Sie erhalten jedoch das Fahrzeug von Ihrem Verkäufer umsatzsteuerfrei.
- Tabakwaren oder alkoholische Getränke in Ihrem Reisegepäck sind nur so weit abgabenfrei, als sie Ihrem Eigenbedarf dienen.
Bei Überschreiten der folgenden Richtmengen müssen Sie darlegen, dass die Waren für Ihren Eigenbedarf bestimmt sind:
- Zigaretten 800 Stück
- Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. 3 Gramm) 400 Stück
- Zigarren 200 Stück
- Rauchtabak 1 Kilogramm
- Spirituosen 10 Liter
- andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22 % vol. 20 Liter
- Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) 90 Liter
- Bier 110 Liter
Aber: Für Zigaretten und Rauchtabak bestehen aber auch Freimengen hinsichtlich bestimmter EU-Staaten (befristet), wobei für die übersteigende Menge Tabaksteuer zu bezahlen ist.
Stand Mai 2012
