Einreise & Aufenthalt für EU Bürger
Als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union haben Sie das Recht, ohne besondere Formalitäten in alle anderen Mitgliedstaaten einzureisen. Sie brauchen dazu lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Ihre Reisefreiheit darf nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit eingeschränkt werden. Unabhängig davon, ob Ihre Reise berufliche oder private Gründe hat, ob Sie als Arbeitnehmer oder Selbständiger oder einfach als Tourist ein Land besuchen, dürfen Sie in jeden Mitgliedstaat einreisen.
In Österreich besteht Meldepflicht. Sofern Sie nicht in einem Beherbergungsbetrieb (z.B. einem Hotel) untergebracht sind, müssen Sie sich binnen drei Tagen beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat melden.
Solange Sie sich nicht länger als drei Monate in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, brauchen Sie keine Aufenthaltserlaubnis. Ein Aufenthaltstitel ist daher nach Ablauf der drei Monate notwenig. Nähere Informationen finden Sie bei Help-Amtshelfer - Aufenthalt und Visum.
Stand: Juli 2012
