Strafregister
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.
Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.
Zur Beantragung sind erforderlich:
- Antragsformular-Strafregisterbescheinigung
- Reisepass oder Personalausweis
- Konsulargebühren in Höhe von € 42,--
Der/Die AntragstellerIn hat zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine dritte Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht.
