Staatsbürgerschaft

- Wappen der Republik ÖsterreichBild: Österreich Werbung
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Ausführliche Informationen betreffend die österreichische Staatsbürgerschaft finden Sie unter
- der Webseite des Außenministeriums
- der AuslandsösterreicherInnen-Homepage und
- dem Österreichischen Amtshelfer
Selbstverständlich steht Ihnen auch die Österreichische Botschaft Nikosia in staatsbürgerschaftsrechtlichen Fragen gerne zur Verfügung.
Erforderliche Dokumente für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
falls erforderlich/zutreffend:
- Heiratsurkunde des Antragstellers
- Staatsbürgerschaftsnachweis der österreichischen Eltern/des österreichischen Elternteils (wenn StBN nicht vorhanden, Geburtsurkunde der österreichischen Eltern/ des österreichischen Elternteils, wenn die österreichische StB durch Abstammung erworben wurde; ansonsten Verleihungsbescheid
- Heiratsurkunde der österreichischen Eltern/des österreichischen Elternteils
- Nachweis eines akademischen Grades
bei einer Namensänderung sind zusätzlich vorzulegen
- alter Staatsbürgerschaftsnachweis wenn vorhanden
- Heiratsurkunde des Antragstellers oder behördlicher Bescheid über die Namensänderung (aus anderen Gründen als Verehelichung)
Nicht-österreichische Dokumente sind mit Apostille bzw. mit Überbeglaubigung beizubringen.
Fremdsprachige Urkunden sind zu übersetzten und beglaubigt vorzulegen!
Die Konsulargebühr für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises beträgt Euro 48,--.
Stand Mai 2012
