Reisepass

- Neuer ReisepassFoto: BMI
Wichtiger Hinweis!
Kindermiteintragungen in österreichischen Reisepässen verlieren ab 15. Juni 2012 automatisch ihre Gültigkeit. Es wird dringend empfohlen für Kinder schon jetzt einen eigenen Reisepass ausstellen zu lassen.
Seit 16. Juni 2006 werden für österreichische StaatsbürgerInnen (ab dem 12. Geburtstag) nur mehr biometrische Reisepässe ausgegeben. Alle bis zu diesem Datum ausgegebenen Reisepässe behalten bis zu dem im Pass angegebenen Ablaufdatum ihre Gültigkeit!
Die Aufnahme von Passdaten in einem Chip im neuen Sicherheitspass hat das Ziel, die Fälschung und die missbräuchliche Verwendung von Reisedokumenten zu verhindern und damit einen Beitrag im Kampf gegen internationalen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Menschenhandel zu leisten. Weiterführende Informationen zum neuen Sicherheitspass finden Sie auf der Website des österreichischen Innenministeriums.
Bitte beachten Sie: Reisepassanträge müssen ausnahmslos persönlich an der Botschaft gestellt werden!
Die Reisepässe werden zentral in Österreich hergestellt, von wo sie im Wege des Außenministeriums an die Botschaft zur Ausfolgung an die PassantragstellerInnen weitergeleitet werden. Dieser mehrphasige Arbeitsablauf und die damit verbundenen Postwege bedingen längere Wartezeiten. Mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3-5 Wochen muss daher gerechnet werden. Die Bearbeitungsdauer in Österreich kann von der Botschaft nicht beeinflusst und garantiert werden. Es wird daher empfohlen, die Antragstellung rechtzeitig durchzuführen.
Für die Ausstellung eines neuen österreichischen Reisepasses sind folgende Dokumente im Original (bzw. in beglaubigter Kopie) vorzulegen:
- Antragsformular: vollständig ausgefüllt (Unterschrift erfolgt erst auf der Botschaft!)
- Geburtsurkunde
- Aktueller Meldenachweis (Nachweis des Hauptwohnsitzes)
- Eidesstattliche Erklärung: ausgefüllt und unterschrieben
- aktueller Reisepass (bzw. bei Verlust oder Diebstahl eine polizeiliche Verlust-/Diebstahlsanzeige)
- 1 Passfoto nach folgenden Passbildkriterien
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- gegebenenfalls Heiratsurkunde oder Namensänderungsbescheid
- gegebenenfalls urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Konsulargebühr
Nähere Informationen zur Neuausstellung, Änderungen und Ergänzungen, Pässe für Kinder, Verlust oder Diebstahl unter Help-Amtshelfer - Reisepassinformationen.
Hinweis:
Miteintragungen von Kindern in Reisepässen sind nicht mehr möglich. Bestehende Kindermiteintragungen verlieren per Gesetz am 15.06.2012 ihre Gültigkeit.
Öffnungszeiten Parteienverkehr:
Montag bis Freitag, 9:00 - 12.00 (oder nach Voranmeldung). Die Botschaft bleibt an österreichischen Feiertagen geschlossen.
