Personalausweis
Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises können nur persönlich bei der Botschaft eingebracht werden.
Auch eine Beantragung in Österreich ist möglich (ein Wohnsitz in Österreich ist nicht erforderlich).
Bei der Beantragung des Personalausweises sind nachfolgend aufgelistete Dokumente im Original vorzulegen:
- Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises vollständig ausgefüllt (Unterschrift erfolgt erst auf der Botschaft!)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Aktueller Meldenachweis (Nachweis des Hauptwohnsitzes)
- Eidesstattliche Erklärung: ausgefüllt und unterschrieben
- Bisheriger Personalausweis bzw. bei Erstausstellung oder Verlust ein weiterer Lichtbildausweis und bei Diebstahl/Verlust des alten Personalausweises eine polizeiliche Diebstahls-/ Verlustanzeige)
- 1 Passfoto nach folgenden Passbildkriterien
- gegebenenfalls Heiratsurkunde oder Namensänderungsbescheid
- gegebenenfalls urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Konsulargebühr € 62,00, für Kinder unter 16 Jahren € 27,00
Im Einzelfall können darüber hinaus noch zusätzliche Dokumente verlangt werden, wenn dies für die weitere Bearbeitung erforderlich ist.
Bearbeitungszeit: ca. 3-5 Wochen
Nähere Informationen finden Sie unter Help-Amtshelfer – Personalausweis
Stand: Juli 2012
