Kurzaufenthalt
Österreich ist seit dem 1. Januar 1995 Mitglied der Europäischen Union (EU) und hat mit 1. Dezember 1997 die Bestimmungen des Schengener Regelwerks in Kraft gesetzt.
Der Schengen-Raum umfasst derzeit neben Österreich die folgenden EU-Staaten:
- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Italien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Polen
- Portugal
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
sowie – außerhalb der EU:
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
- Schweiz
Das Schengen-Abkommen wurde im Juni 1985 ins Leben gerufen und regelt eine gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik der beigetretenen Länder. Die Kontrollen an den Grenzen der Schengen-Staaten wurden aufgehoben und es kam zu einer verstärkten Sicherung der Grenzen zu den Drittstaaten. Dieser Umstand erforderte auch eine verstärkte Zusammenarbeit von Polizei und Justiz aller Schengen-Staaten.
Die Visumskategorie C kommt bei folgenden Reisezwecken zur Anwendung:
- Reisen im Zuge von Geschäftsangelegenheiten
- Reisen im Zuge von Dreharbeiten (Film-Crew)
- Reisen im Zuge eines Praktikums (Internship)
- Reisen als Tourist
- Durchreisen durch das Hoheitsgebiet Österreichs
- Reisen auf Grund einer Einladung von Bekannten, Freunden oder Familienangehörigen (Besuch)
Die Visagebühr von EUR 60,00 ist bei Antragstellung in der entsprechenden Landeswährung zu begleichen und kann nicht rückerstattet werden. Für Kinder von 6-12 Jahren beträgt die Visagebühr EUR 35,00. Kinder unter 6 Jahren sind gebührenfrei.
Informationen zu den Antragsunterlagen (Englisch)
Schengen Antragsformular
Visa Foto Richtlinien
Bitte beachten Sie:
- Ausgestellte Visa berechtigen zu einem Aufenthalt für maximal 90 Tage.
- Es können im Zuge des Verfahrens, falls erforderlich, auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen, weitere Unterlagen angefordert werden.
