Reisen nach Österreich
Unter den nebenstehenden Links erhalten Sie nützliche Informationen über die Voraussetzungen für die Erteilung von Visa nach Österreich.
Visa (Einreisetitel) werden für die Einreise zu einem maximal 3 bzw. 6 Monate nicht übersteigenden Aufenthalt als
- Flugtransitvisum (Visum für den Flughafentransit, Visum A) oder
- Durchreisevisum (Visum B) oder
- Reisevisum (Visum für den kurzfristigen Aufenthalt, Visum C) oder
- Aufenthaltsvisum (Visum für den längerfristigen Aufenthalt, Visum D)
erteilt, und lassen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, außer im Rahmen von Geschäftsreisen, nicht zu.
Antragstellung
Bitte beachten Sie folgende Punkte
- Zuständige Botschaft ist die Botschaft jenes Staates, in dem ihr Hauptreiseziel liegt.
- In Staaten in denen keine österreichische Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) vor Ort besteht, können Visa der Kategorien A, B und C bei den laut Schengen-Vertretungsregeln festgelegten Botschaften und Konsulaten der Schengen-Vertragspartner beantragt werden.
- Visaanträge für Kurzaufenthalte sollten mindestens 4 Wochen vor Reisebeginn gestellt werden.
- Eine Bearbeitung des Visum-Antrages kann erst nach vollständiger Vorlage aller von der Behörde geforderten Unterlagen erfolgen.
- Antragsteller mit offiziellen Pässen (Diplomaten- oder Dienstpässe) müssen für die Befreiung von der Konsulargebühr eine Verbalnote beilegen.
- Die Botschaft kann Antragsteller zu einem persönlichen Gespräch laden und sie allenfalls ersuchen, nach ihrer Rückkehr nach Indien wieder vorzusprechen.
- Auskünfte über den Status des Visums werden nur an den Antragsteller oder seinen bevollmächtigten Stellvertreter und frühestens 15 Tage nach Antragstellung erteilt. Telefonische Auskünfte können nicht erteilt werden, Anfragen müssen per E-mail oder Fax erfolgen.
Kurzaufenthalte
Visaanträge für Kurzaufenthalte sind bei einer der Stellen des Visa Facility Service (VFS) zu stellen.
Aufenthalts- / Niederlassungsgenehmigung
Anträge auf Erteilung einer Aufenthalts- bzw. Niederlassungsgenehmigung sind ausschließlich gegen einen im Vorfeld vereinbarten Termin direkt an der Botschaft oder einem der Honorarkonsulate (ausgenommen Sri Lanka) zu stellen.
Arbeitsaufnahme
Ein Einreisetitel (Visa) berechtigt nicht zur Aufnahme einer Arbeit in Österreich! Personen, die einer Arbeit in Österreich nachgehen wollen, mögen sich an das Arbeitsmarktservice (AMS) oder private Arbeitsvermittlungsfirmen wenden.
