Wahlen
Eintragung in die österreichische Wählerevidenz und die Europa-Wählerevidenz
Um an Wahlen aus dem Ausland teilnehmen zu können, müssen Sie sowohl in der allgemeinen Wählerevidenz als auch in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sein, da die Wählerevidenz und die Europa-Wählerevidenz getrennt geführt werden. Diese Eintragung ist jederzeit möglich und gilt maximal für 10 Jahre, ausgenommen Sie haben in der Zwischenzeit einen österreichischen Hauptwohnsitz angemeldet. Nach Ablauf dieser 10 Jahre werden Sie von der zuständigen Gemeinde, mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einer Verlängerung der Eintragung in die Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz, in Kenntnis gesetzt.
Wenn Sie an österreichischen Wahlen oder Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen wollen und keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, sollten Sie
- entweder bei Ihrer Wählerevidenzgemeinde in Österreich feststellen, ob Sie (noch) in der Wählerevidenz und/oder der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind,
oder, sollte dies nicht der Fall sein
- einen entsprechenden Antrag mittels des Formulars „Antrag auf Eintragung in die/Verbleib in der Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz“ (gelbes Formular) an Ihre Wählerevidenzgemeinde in Österreich stellen. Wie Sie Ihre Wählerevidenzgemeinde ermitteln, finden Sie in den Punkten 5 – 14 der Ausfüllanleitung. Es wird eine direkte Antragstellung per Fax oder E-Mail an Ihre Wählerevidenzgemeinde empfohlen.
Kontaktdetails aller zuständigen Behörden, sowie entsprechende Formulare finden Sie auf der Wahl-Informationswebsite für Auslandsösterreicher und bei der Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in New Delhi.
