Verhaftung
Bei einer Verhaftung oder sonstigen Freiheitsbeschränkung bestehen Sie gegenüber den lokalen Polizeibehörden darauf, dass die österreichische Botschaft unbedingt von Ihrer Verhaftung verständigt werden soll. Die Botschaft kann Ihnen bei der Benachrichtigung Ihrer Angehörigen sowie beim Ausfindigmachen eines Rechtsanwalts behilflich sein. Weiters haben Konsularbeamte das Recht, Sie in der Haft zu besuchen und mit Ihnen zu korrespondieren.
Eine rechtliche Vertretung durch die Botschaft in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren ist jedoch nicht möglich. Botschaften können in schwebende Gerichtsverfahren nicht eingreifen, achten aber darauf, dass keine Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten erfolgt und alle Möglichkeiten der Verteidigung ausgeschöpft werden.
