Unfall
Die Rechtslage bei Verkehrsunfällen in Indien ist grundsätzlich ähnlich wie in Österreich. Es wird jedoch in jedem Fall angeraten, bei Verkehrsunfällen mit bloßen Sachschäden die Polizei zu verständigen, auch wenn sich die Unfallgegner über die Schadensregulierung einigen.
Bei Personenschäden ist es hingegen unbedingt erforderlich, polizeiliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie auch, dass die Deckungssummen bei indischen Haftpflichtversicherern oft wesentlich niedriger sind als in Österreich. Um finanzielle Schwierigkeiten infolge von Verkehrsunfällen zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über den Umfang ihrer Leistungen.
Verhalten bei Unfällen mit Sachschaden
Die Polizei sollte auch bei geringeren Schäden hinzugezogen werden, wobei dies erfahrungsgemäß - bei Sachschäden - nicht immer gelingt, insbesondere in größeren Städten oder Gegenden mit starkem Verkehrsaufkommen. Der Unfallbericht muss von der Polizei abgestempelt und unterschrieben werden, um von der Versicherung akzeptiert zu werden. Parallel sollte auf eine Beweißaufnahme (Fotos) nicht vergessen werden. Es ist ratsam den Unfallbericht von allen beteiligten Fahrern unterschrieben zu lassen. Wenn der andere Lenker die Unterschrift ablehnt, ist es dringend zu empfehlen, das Kennzeichen des Fahrzeuges zu erfassen und möglichst viele Zeugen, die den Unfallvorgang beobachtet haben, zu erheben. Ist der Unfall auf einen schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsvorschriften (Alkoholeinfluss, etc.) zurückzuführen, ist auf jeden Fall die Polizei zu verständigen.
Unfall mit verletzten Personen
Auf jeden Fall die Polizei verständigen. Ein Unfallbericht sollte erstellt werden. Wenn der Lenker hiezu nicht in der Lage ist, kann dies durch eine Begleitperson geschehen. Auf jeden Fall sollten folgende Angaben notiert werden:
- Name und Adresse des verantwortlichen Lenkers
- Kennzeichen
- Name und Adresse der Versicherungsgesellschaft
- wenn möglich Polizzennummer
Es empfiehlt sich eine größtmögliche Anzahl von Zeugen nach Ihren Namen und Adressen zu befragen, die ihre Aussagen auch möglichst sofort der Polizei bekannt geben sollen.
Hat der Unfall einen Krankenhausaufenthalt zur Folge, sollte ein ärztliches Attest über die Verletzungen verlangt werden. Es kann auch nützlich sein, beim Unfall beschädigte Kleidungsstücke oder andere Gegenstände aufzubewahren. Lenker oder andere am Unfall Beteiligte sollten sich ärztlich untersuchen lassen, auch wenn keine Verletzungen erkennbar sind, aber die Personen unter Schock stehen, während des Unfalls das Bewusstsein verloren haben sollten, aus der Nase bluten, etc.
Unter Umständen - besonders bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden - kann es von Bedeutung sein, die Unterstützung eines Anwalts hinzuzuziehen.
