Reisepass
Wichtige Informationen zum neuen Sicherheitspass:
Achtung: Gültigkeit der Kindermiteintragungen im Reisepass der Eltern erlischt per 15.06.2012. Kinder können danach selbst in Begleitung der Eltern nur noch mit eigenem Reisepass reisen!
Aufgrund der neuen Bestimmungen des Österreichischen Passgesetzes müssen Anträge auf Ausstellung von Reisepässen persönlich bei der Österreichische Botschaft in New Delhi gestellt werden. Dies gilt auch für Kinderpässe für Minderjährige ab dem zwölften Lebensjahr. Unabhängig vom Wohnsitz können die Anträge auch (etwa im Rahmen eines Heimaturlaubes) bei jeder Passbehörde in Österreich gestellt werden.
Ausnahme: An folgende Konsulaten können ab sofort Passanträge, für die keine zwingende Erfassung von biometrischen Daten, d.h. keine Abnahme von Fingerabdrücken, notwendig sind, abgegeben werden:
- Chennai
- Goa
- Kolkata
- Mumbai
- Colombo
- Dhaka
- Kathmandu
Dies betrifft Passanträge für Notpässe von österr. Staatsbürgern mit Aufenthalt im Amtsbereich, Pässe für Minderjährige unter 12 Jahren und Personalausweise von österr. Staatsbürgern, die nachweislich ihren Hauptwohnsitz im Amtsbereich haben.
Die persönliche Anwesenheit, auch von Kleinkindern, bei Antragsabgabe ist verpflichtend. Alle anderen Passanträge sind weiterhin an der Botschaft in New Delhi einzubringen.
Eine Ausnahmeregelung gilt für Personen mit einer dauernd schwerwiegenden, nachweislich von einem Arzt festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigung, die dadurch nicht mehr reisefähig sind. Die Passbeantragung wäre in diesen Fällen mit der Botschaft separat abzuklären.
Die Anträge auf Ausstellung von Notpässen können auch bei allen Honorarkonsulaten eingereicht werden.
Antragsunterlagen
Bitte entnehmen Sie nähere Informationen zu den Antragsunterlagen den folgenden Links:
Information – Ausstellung eines Österreichischen Reisepasses
Information – Ausstellung eines Österreichischen Reisepasses für Minderjährige
Information - Änderung oder Ergänzung eines Österreichischen Reisepasses
Antrag auf Ausstellung eines Österreichischen Reisepasses
Antrag auf Ausstellung eines Österreichischen Reisepasses für Minderjährige
Antrag auf Änderung oder Ergänzung eines Österreichischen Reisepasses
Personenstandserklärung
Personenstandserklärung für Minderjährige
Passfotokriterien
Notreisepass
Im Falle des Verlustes bzw. Diebstahls eines Österreichischen Reisepasses besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines zeitlich befristeten Notreisepasses ("gewöhnlicher Reisepass für bestimmte Anlassfälle gemäß § 4a Passgesetz 1992"), welcher ausschließlich zur Fortführung der angebrochenen Reise bzw. Rückreise an den Wohnort dient.
Bitte beachten Sie:
- Erstatten Sie bei der nächsten Polizeistelle eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige.
- Ihre Identität und Österreichische Staatsbürgerschaft ist anhand von Kopien des in Verstoß geratenen Reisepasses, anderen Lichtbildausweisen oder eines Identitätszeugen glaubhaft nachzuweisen.
- Die Ausstellung eines Österreichischen Notreisepasses erfolgt bei der Österreichischen Botschaft in New Delhi, kann jedoch ebenso bei allen Österreichischen Honorarkonsulaten beantragt werden, und nimmt bei der Botschaft einen Arbeitstag in Anspruch. Im Falle der Beantragung bei einem der Honorarkonsulate ist auf Grund der Einrechnung des Postwegs mit einer Wartezeit von zumindest 4-5 Arbeitstagen ab Einlangen der Unterlagen an der Botschaft in New Delhi zu rechnen.
- Nach erfolgter Ausstellung ist - sofern ein Visum erforderlich ist - eine Ausreisegenehmigung bei der zuständigen lokalen Fremdenpolizei zu beantragen. Die Österreichische Botschaft bzw. das Österreichische Honorarkonsulat kann Ihnen anhand eines Unterstützungsschreibens gerne zur Seite stehen.
- Vergewissern Sie sich, ob Sie für die Einreise in bestimmte Länder (z. B. USA) mit dem Notreisepass ein zusätzliches Visum benötigen bzw. der Notreisepass eine entsprechende Gültigkeitsdauer aufweist (siehe Länderspezifische Reiseinformationen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten).
- Beantragen Sie nach Ihrer Rückkehr nach Österreich bzw. in Ihr Aufenthaltsland die Ausstellung eines neuen Österreichischen Reisepasses. In Österreich erstatten Sie zu diesem Zweck nochmals bei den Sicherheitsbehörden eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige und wenden sich an die nächstgelegene Passbehörde. Die Vorlage Ihres Notreisepasses ist hierbei erforderlich.
- Sollte der verlorene/gestohlene Reisepass wieder aufgefunden werden so ist dies bei der nächstgelegenen Österreichischen Passbehörde unverzüglich zu melden.
