Lebensbestätigung
Wenn Sie sich als österreichischer Staatsbürger ständig im Ausland aufhalten, so kann es sein, dass Sie für bestimmte Zwecke (etwa zur Vorlage an einen österreichischen Sozialversicherungsträger) eine Lebensbestätigung benötigen. Lebensbestätigungen dienen vorwiegend als Nachweis darüber, dass im Ausland lebende Bezieher von Pensionen, Renten, Erziehungsbeiträgen und sonstigen Leistungen am Leben und somit weiterhin bezugsberechtigt sind.
Grundsätzlich muss die Person, deren Leben bestätigt werden soll, persönlich bei der nächstgelegenen konsularischen Vertretung vorsprechen und dort ihre Identität nachweisen. Wohnt diese Person so weit entfernt, dass ihre persönliche Anwesenheit mit beträchtlichen Kosten und Zeitverlust verbunden wäre, kann die Bestätigung (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift) auch von einem öffentlichen Notar vorgenommen werden.
Falls Ihre Lebensbestätigung von einem praktischen Arzt unterzeichnet wird, wäre diese zuerst an der Botschaft vorzulegen. Die Botschaft leitet dann Ihre Lebensbestätigung an die zuständige Inlandsbehörde weiter.
Lebensbestätigungen werden von der Pensionsversicherungsanstalt nur mehr 1-mal zu Jahresbeginn ausgesendet!
Die Bestätigung der Unterschrift auf der Lebensbestätigung durch die Botschaft bzw. ein Honorarkonsulat ist gebührenfrei.
