Anwälte
Österreichischen Staatsbürgern, die in Indien anwaltliche Hilfe benötigen, empfehlen wir, sich zunächst an die Rechtsberaterin der österreichischen Botschaft in New Delhi zu wenden:
Ms. Ranjana Narayan
Advocate
Supreme Court of India
D-II, 301 Pandara Road, New Delhi - 110 003
Tel: +91-11-2338 7686
Mobile: +91-98 1111 9403
Fax: +91-11-2338 8416
E-Mail: ranjananarayan(at)rediffmail.com
Eine Liste weiterer Rechtsanwälte in Indien können Sie hier downloaden.
Anwaltsliste Indien
Für Adressen von Anwälten in den anderen Amtsbereichen der Botschaft, wenden Sie sich an die österreichische Vertretung oder an die dafür zuständige Vertretungsbehörde des jeweiligen Landes in Österreich.
Allgemeine Informationen zu den einzelnen Ländern im Amtsbereich
Indien
In Indien bestehen keine Regeln über die örtliche, sachliche oder instanzielle Zuständigkeit der Rechtsanwälte ("Advocates"). Eingetragene Rechtsanwälte können vor allen Gerichten auftreten; nur für die Vertretung vor dem Supreme Court of India bedarf es einer besonderen Zulassung.
Es herrscht Anwaltszwang vor allen Gerichten. Eine Ausnahme hiervon besteht im Bereich des Verbraucherschutzes ("Consumer Protection Act").
Inhaftierte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf einen vom Gastland zu stellenden Pflichtverteidiger. Eine Ausnahme hiervon besteht in Fällen, in denen dem Inhaftierten im Falle einer Verurteilung die Todesstrafe droht oder der Inhaftierte sich in einem Zustand geistiger Verwirrung befindet, der eine klare Willensäußerung des Inhaftierten gegenüber dem Gericht unmöglich macht.
In Indien gibt es keine schriftlich festgelegte Gebührenregelung. Honorare werden zwischen Mandant und Anwalt im Vorfeld vereinbart.
Prozesskostenhilfe wird in Indien nicht gewährt. Unter dem sog. Legal Aid Act ist es jedoch möglich, in allen Gerichtsbezirken von sog. Legal Aid Cells kostenlose Rechtsberatung zu erhalten.
Bei Mitgliedschaft in örtlichen Handelskammern oder Industrieverbänden wird z.T. auch kostenlose Rechtsberatung angeboten. Dieses Angebot ist jedoch sehr beschränkt.
Darüber hinaus gibt es einige wenige Wohltätigkeitsinstitutionen, die kostenlos allgemeine Rechtsberatung gewähren.
Bhutan
Im Königreich Bhutan existiert ein sehr einfach ausgeprägtes Rechtswesen. Neben dem höchsten Gericht des Landes, dem High Court in der Hauptstadt Thimphu, gibt es mehrere Bezirksgerichte (sog. District Courts), die für einzelne Bezirke (Dzongka) zuständig sind.
Im Königreich Bhutan besteht kein Anwaltszwang vor Gericht. Jeder volljährige Bürger des Landes kann einen Fall - sei es im zivil- oder strafrechtlichen Bereich - selbst vorbringen bzw. sich selbst vor Gericht verteidigen. Gerichtssprache ist Bhutanisch, Nepalesisch und Englisch.
Die wenigen, im Ausland ausgebildeten Juristen des Landes arbeiten entweder für die Regierung (Beamte, Minister und Diplomaten) oder am High Court (z.B. als Richter).
Eine standesrechtliche Vertretung für Rechtsanwälte (z.B. Anwaltskammer auf regionaler oder Landesebene) existiert bislang nicht.
Eine Besonderheit im Königreich Bhutan bildet die Berufsgruppe sog. pleaders (jabmi). Diese haben weitreichende Kenntnisse über die Prozessführung vor Gericht und treten entsprechend beratend und vermittelnd - jedoch nicht als Anwalt - für Parteien vor Gericht auf. Im Königreich Bhutan gibt es derzeit ca. 350 pleaders, die bei den Bezirksgerichten (District Court) des Landes zugelassen sind.
Nepal
Vor nepalischen Gericht gibt es grundsätzlich keinen Anwaltszwang; das Hinzunehmen eines Rechtsbeistandes wird aber empfohlen. Anwaltshonorare sind frei zu verhandeln, es gibt keine Gebührenregelung.
Pflichtverteidigung gibt es nur in Strafsachen; Prozesskostenhilfe für Ausländer ist nicht vorgesehen. Rechts- und Gesetzessprache ist Nepali; Übersetzungen ins Englische sind nur bedingt verfügbar.
Anwaltsliste Nepal
Bangladesch
Grundsätzlich besteht vor Gerichten Bangladeschs kein Anwaltszwang, Hinzunehmen eines Rechtsbeistandes wird aber empfohlen.
Eine gesetzliche oder sonst öffentliche Gebührenregelung für Rechtsanwälte besteht in Bangladesch nicht. Die Gebühren werden gemäß privater Vereinbarung meist nach Stundensatz berechnet. Jeder Angeklagte hat das Recht auf einen Pflichtverteidiger, der vom Gericht in Fällen unverteidigter Personen zu bestellen ist.
Sri Lanka
Grundsätzlich kein Anwaltszwang, Hinzunehmen eines Rechtsbeistandes wird empfohlen. Anwaltsgebühren in Zivil- und Strafsachen werden frei vereinbart.
Anwaltsliste Sri Lanka
