Übersetzung
Die konsularischen Vertretungen Österreichs sind nicht befugt, Übersetzungen vorzunehmen bzw. zu beglaubigen.
Im Amtsbereich der Botschaft bestehen zahlreiche Übersetzungsbüros, die auch Übersetzungen in die bzw. aus der deutschen Sprache anbieten.
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Übersetzung in Österreich
Für Übersetzungen in Österreich wenden Sie sich bitte an einen gerichtlich beeideten Übersetzer. Die Liste der zugelassenen Übersetzer in Österreich finden Sie unter folgendem Link:
