Strafregister
Das Strafregister ist ein vom Strafregisteramt der Bundespolizeidirektion Wien zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen.
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person, bzw. dass keine Verurteilung vorliegt.
Antragstellung
Die Strafregisterbescheinigung kann bei jeder zuständigen Behörde
- im Inland:
Bundespolizeidirektion bzw. Bürgermeister - im Ausland:
konsularische Vertretung Österreichs
beantragt werden.
Der Antragsteller hat zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei Antragstellung oder bei Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen.
Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen.
Bitte entnehmen Sie nähere Informationen zu den Antragsunterlagen dem folgenden Link:
Information – Ausstellung eines Strafregisterauszuges
Amtliche Anfrage – Ausstellung eines Strafregisterauszuges
Strafregisterbescheinigung Online
In Zusammenarbeit der Bundespolizeidirektion Wien, dem Bundesministerium für Inneres und der Stabsstelle IKT-Strategie des Bundes wurde der elektronische Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung als e-Government-Verfahren umgesetzt. Der Weg zum Gemeindeamt, Polizeikommissariat in Österreich bzw. zu einer konsularischen Vertretung Österreichs im Ausland entfällt ab sofort.
Weitere Informationen und das Webformular finden Sie unter:
Help Amtshelfer (Strafregister)
Weitere nützliche Informationen finden Sie unter:
Bundespolizeidirektion Wien
Strafregisteramt
Wasagasse 22
A-1090 Wien
Tel: +43 (0) 1 / 313 44-0
Fax: +43 (0) 1 / 313 44-9244
Email: bpdw.strafregisteramt(at)polizei.gv.at
