Presse und Journalisten
Ausländische Journalisten in Indien
Journalisten erhalten üblicherweise eine Aufenthaltserlaubnis mit einer dreimonatigen Gültigkeit, die von der Indischen Botschaft in Wien nach Antrag auf Ausstellung eines Journalisten-Visums ausgestellt wird.
Journalisten und Filmteams, die beabsichtigen in Indien Dreharbeiten durchzuführen, benötigen zusätzlich zur Aufenthaltserlaubnis eine Drehgenehmigung. Das Ansuchen um Ausstellung einer solchen Bewilligung muss über die Indische Botschaft in Wien eingereicht werden. Mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 8 Wochen muss gerechnet werden.
Weitere ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der Indischen Botschaft in Wien.
