Personenausforschung
Personenausforschung in Österreich
Um die neue Adresse einer Person ausfindig zu machen, wenden Sie sich bitte
- in den Bundesländern: an den Meldeservice der Gemeindeämter
- in Wien: an den Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter
Für Auskünfte unter Inanspruchnahme des Zentralen Melderegisters (ZMR) ist es überdies erforderlich, dass der/die AntragstellerIn zumindest folgende Daten des/der Gesuchten angeben kann:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und
- ein zusätzliches Merkmal, d.h. einen Bestandteil der Meldedaten (= Daten, die auf dem Meldezettel vermerkt sind)
Das Ansuchen um Meldeauskunft kann persönlich, schriftlich oder durch eine Vertrauensperson beim Zentralen Melderegister erfolgen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie im Help - Amtshelfer
Telefonauskunft in Österreich
Eintragungen im österreichischen Telefonbuch können Sie unter folgendem Link finden:
Herold - Elektronisches Telefonbuch
Familien-/Ahnenforschung in Österreich
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website für AuslandsösterreicherInnen.
Personenausforschung in Indien
Die Möglichkeiten, eine Person, die sich in Indien aufhält, auszuforschen, sind mangels eines zentralen Melderegisters begrenzt. Es besteht - im Gegensatz zu Österreich - keine gesetzliche Meldepflicht. Daten wie z.B. Wohnsitz, Name des Ehepartners von indischen Staatsangehörigen werden zwar im Reisepass eingetragen, die lokalen Behörden erteilen aber auf Ersuchen der Botschaft oder der Konsulate keine Auskunft.
Die einzige Erfolg versprechende Möglichkeit besteht darin, sich an die Telefonauskunft zu wenden, um zumindest die Telefonnummer der gesuchten Person zu erfragen. Für die Telefonauskunft für eine bestimmte Stadt wählen Sie bitte die Vorwahl dieser Stadt und anschließend die Nummer 197.
Ein an eine konsularische Vertretung gerichtetes Ersuchen um Personenausforschung ist - unabhängig vom Resultat - auf jeden Fall gebührenpflichtig und kostet mindestens Euro 24,00. Bei umfangreichen Nachforschungen kommen noch die Kosten für die Sachauslagen hinzu. Man kann auch den Service eines Notars in Anspruch nehmen. Auch in diesem Fall erkundigen Sie sich im Voraus auf anfallende Kosten.
