Dokumentenbeschaffung
Wenn Sie als österreichischer Staatsbürger indische Personenstandsurkunden (z.B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) benötigen, so können Sie sich an die österreichische Botschaft oder das Bürgerservice des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien (Tel: +43 50 11 50-4411) wenden.
Bitte beachten Sie, dass für diese Dienstleistung sowohl Konsulargebühren als auch die Kosen für die Beschaffung selbst zum Ersatz vorgeschrieben werden. Die Gebühr für eine Dokumentenbeschaffung beträgt derzeit Euro 24,00 und die weiteren Auslagen betragen je nach Region der Beschaffung in Indien ca. INR 20.000,00 bis 35.000,00.
Ist die Beschaffung nicht möglich, so kann sich der Antragsteller mit einer diesbezüglichen amtlichen (schriftlichen) Mitteilung zwecks Ausstellung einer inländischen Personenstandsurkunde gem. § 2 Absatz 2 Personenstandsgesetz 1983 an das für seinen Wohnsitz zuständige Standesamt (Gemeindeamt) wenden. Konventionsflüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich können sich unmittelbar an das zuständige Standesamt wenden.
Antrag auf Dokumentenbeschaffung
Dokumentenbeschaffung in Österreich
Für eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Auszüge aus dem Geburtenbuch, Ehebuch oder Sterbebuch (am besten auf internationalem Formular, damit keine Übersetzung erforderlich wird) wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, bei dem der Personenstandsfall verzeichnet wurde.
Die Adresse und Telefon- bzw. Telefaxnummern finden Sie unter:
Help - Amtshelfer
Beachten Sie bitte, dass in Österreich die Matriken bis zum 31.12.1938 (für Eheschließungen bis zum 31.8.1938 und im Burgenland bis 1895) von den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften geführt wurden. Für Personen, die keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehört haben, wurden ab 1870 (und ebenfalls bis zum 31.12.1938) Geburts-, Ehe- und Sterberegister bei den politischen Bezirksbehörden geführt.
Sollte die Begleichung der Gebühren in Österreich ein Problem darstellen, können Sie das Standesamt um die Übermittlung an eine konsularische Vertretung Österreichs in Indien ersuchen, wo Sie die Gebühren dann entrichten können. Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall zusätzliche Konsulargebühren in Höhe von mindestens Euro 18,00 anfallen.
