Au Pair
In Indien
Die Möglichkeit, in Indien als Au Pair zu arbeiten, besteht grundsätzlich. Informationen über Au Pair-Familien weltweit, darunter auch in Indien, bietet z.B. die folgende Internet-Seite:
In Österreich
Au-pair-Kräfte sind Ausländer und Ausländerinnen (in der Regel Schüler und Schülerinnen bzw. Studenten und Studentinnen) zwischen 18 und 28 Jahren, die durch ihren Aufenthalt in Österreich ihre im Ausland erworbenen Deutschkenntnisse vertiefen und das österreichische Kultur- und Gesellschaftsleben kennenlernen möchten. Die Au-pair-Kraft wird in die Gastfamilie aufgenommen und hilft im Haushalt und bei der Kinderbetreuung mit.
Au-pair Kräfte aus Indien benötigen einen Aufenthaltstitel in Form einer "Aufenthaltsbewilligung – Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit "für die gesamte Dauer der Au-pair-Tätigkeit.
Achtung: Für die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung ist bereits eine Anzeigebestätigung des Arbeitsmarktservice (AMS) erforderlich.
Voraussetzungen für die Beschäftigung einer Au-pair-Kraft
Au-pair-Kräfte sind an sich vom Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) ausgenommen, ihre Beschäftigung muss jedoch beim Arbeitsmarktservice angezeigt werden.
Au-pair-Kräfte sind nicht zum regulären Arbeitsmarkt zugelassen und erwerben nach Beendigung ihrer Au-pair-Tätigkeit weder einen Anspruch auf eine weitere Arbeitsberechtigung noch das Recht auf freien Arbeitsmarktzugang. Auch die Gastfamilie hat keinen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung der Au-pair-Kraft.
Eine Gastfamilie darf eine ausländische Au-pair-Kraft beschäftigen, wenn sie das Au-pair-Verhältnis der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice spätestens zwei Wochen vor Beginn der Tätigkeit angezeigt hat und das Arbeitsmarktservice darüber eine Anzeigebestätigung ausgestellt hat.
