Wählen im Ausland - Eintragung in die Wählerevidenz
Für die Teilnahme an Wahlen ist eine Eintragung in die Wählerevidenz erforderlich. Diese Eintragung kann jederzeit erfolgen, ist jedoch nur 10 Jahre gültig. Bei Wahlen ist ebenso eine Wahlkarte anzufordern.
Für die Eintragung in die Wählerevidenz ist zunächst die zuständige Gemeinde zu identifizieren. Die zuständige Wählerevidenzgemeinde ist die österreichische Gemeinde Ihres letzten Haupt-Wohnsitzes in Österreich (s. Punkt 3 des Formulars). Wenn ein solcher nicht vorliegt, dann jene Gemeinde in Österreich, in der zumindest ein Elternteil von Ihnen seinen Haupt-Wohnsitz hat oder hatte (s. Punkt 3 des Formulars). Sollte auch ein solcher nicht vorliegen, dann richtet sich die zuständige Gemeinde nach anderen glaubhaft zu machenden Lebensbeziehungen zu Österreich, deren Wertigkeit die Reihefolge in Punkt 4 des Formulars bestimmt. Es wäre daher in den Punkten 3 und 4 insgesamt nur ein Anknüpfungspunkt anzugeben: derjenige, der von oben gesehen als erster zutrifft.
Ihr Antrag kann jederzeit - d.h. unabhängig von bestimmten Wahlen - per Fax oder elektronisch direkt an die zuständige Gemeinde gestellt werden. Sollten Sie dazu Fragen haben, steht Ihnen die Österreichische Botschaft Nairobi gerne zur Verfügung.
Unter den folgenden Links finden Sie ausführliche Informationen zur Ausübung Ihres Wahlrechts:
Eintragung in die Wählerevidenz
Um an Wahlen aus dem Ausland teilnehmen zu können, müssen Sie in Österreich sowohl in der allgemeinen WÄHLEREVIDENZ als auch in der EUROPA-WÄHLEREVIDENZ eingetragen sein. Die Wählerevidenz und die Europa-Wählerevidenz werden getrennt geführt. Diese Eintragung ist jederzeit möglich und gilt maximal 10 Jahre, außer Sie haben inzwischen einen österreichischen Haupt-Wohnsitz angemeldet. Nach diesen 10 Jahren wird die Eintragung automatisch gelöscht, wobei Sie darüber möglicherweise nicht informiert wurden.
Wenn Sie an österreichischen Wahlen teilnehmen wollen und keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, sollten Sie
- entweder bei Ihrer Wählerevidenzgemeinde in Österreich feststellen, ob Sie (noch) in der Wählerevidenz und/oder der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind,
- oder - wenn dies nicht der Fall ist - einen entsprechenden Antrag mittels des gelben Formulars an Ihre Wählerevidenzgemeinde in Österreich stellen. Anträge auf Eintragungen in die Wählerevidenz und die Europa-Wählerevidenz sind auf dem selben Formular möglich.
Wie Sie Ihre Wählerevidenzgemeinde ermitteln, können Sie in den Punkten 3 und 4 des gelben Formulars feststellen (siehe auch dessen "Ausfüllanleitung").
Die Österreichische Botschaft steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
Formulare:
Formular zur Beantragung der Eintragung / des Verbleibs / der Wiedereintragung in die Wählerevidenz UND/ODER Europa-Wählerevidenz (GELB):
BMI-Wählerevidenz-Formular (pdf, 235.91 kb)
Ausfüllanleitung (pdf, 56.88 kb)
Formular zur Beantragung von Wahlkarten für max. 10 Jahre im Voraus (WEISS):
Wahlkarten Antragsformular WORD (doc, 53 kb)
Wahlkarten Antragsformular PDF (pdf, 45.34 kb

