Todesfall
Beim Ableben von österreichischen Staatsangehörigen in Kenia kann die Botschaft oder das Honorarkonsulat die Angehörigen bei der Abwicklung der Formalitäten beraten bzw. unterstützen.
Auch wenn die Unterstützung der österreichischen Vertretungsbehörden nicht in Anspruch genommen wird, wären diese jedenfalls vom Todesfall zu verständigen.
